Bürgschaft für ein Mietverhältnis - Kündigung möglich?

2 Antworten

Ohne die jeweiligen Texte zu kennen ist das ein ziemliches Ratespiel.

Vermutlich hast Du dafür gebürgt, dass die Ladenmiete vollständig gezahlt wird - egal welcher der Inhaber seinen Teil der Miete nicht bezahlt.

Du könntest die Vermieter bitten, Dir noch mal eine Kopie der unterschriebenen Bürgschaft zu schicken, um das zu prüfen. Darin wird auch stehen, ob es irgendwelche Befristungen oder Begrenzungen der Bürgschaft gibt - wenn das ein Vordruck der Vermieter war, wird es solche Begrenzungen wahrscheinlich nicht geben.

Eine Bürgschaft bedeutet nicht, dass Du den Mietvertrag kündigen oder in die Rechte der Mieter einsteigen könntest.

Falls die Mieter nicht zahlen und Du als Bürge herangezogen wirst, kannst Du das Geld aber sofort von ihnen zurückfordern - Du musst den Mietern halt klarmachen, dass Du nicht einfach still zahlst, sondern mindestens den gleichen Ärger machen wirst wie der Vermieter auch.

Für wen du bürgst geht aus dem obigen Schreiben nicht hervor. Auskunft solltest du bei der SAGA GWG bekommen. Eine Bürgschaft ist ein Schuldeingeständniss gegenüber der SAGA GWG, Diese kann sich den Bürgen raussuchen, wenn der Kredit nicht mehr durch den eigentlichen Schuldner bedient wird. Diese Bürschaft wird mit der Kündigung und Auszug seine Gültigkeit verlieren. Sollten beide nicht in der Lage sein, die Schulden zu zahlen, so bist du an der Reihe bis die Schulden kompl. bis Auszug angelaufen sind. Wenn du viel Pech hast, so gilt die Bürgschaft für beide und Sie haben dich über den Tisch gezogen. Die Bürgschaft kannst du NICHT KÜNDIGEN!