Bürgschaftsrecht

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Nein, warum solltest Du das ins Grundbuch eintragen lassen? Dort stehen doch nur die Forderungen bzw. Sicherheiten drin - und beides hast Du als Bürge ja nicht. Es ist mir auch ein Rätsel, wie man überhaupt bürgen kann! Warum hat er nicht das Darlehen aufgenommen und weitergegeben? Wäre für ihn doch rechtlich viel sicherer gewesen!

Man könnte schon eine Sicherheit für die abgegebene Bürgschaft in Form einer Grundschuld im Grundbuch eintragen lassen. Nur halte ich eine solche Vorgehensweise für äußerst fragwürdig, weil man sich auch vor Abgabe der Bürgschaftserklärung darüber hätte im Klaren sein können.

@firstguardian

Bist Du Dir sicher? Der Bürge hat ja schließlich keinen Anspruch dem Grundstückseigentümer gegenüber, solange dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Er hat ja nur eine Unterschrigt geleistet, ist aber bisher noch kein Risiko eingegangen. Worin sollte da also die Grundschuld bestehen?

Solange der Bürge nicht in Anspruch genommen wurde, besteht kein Anspruch für ihn, aus dem heraus er eine solche Absicherung begründen könnte. Bekommt er jetzt "Fracksausen" oder fühlt sich getäuscht, dann kann er seine Bürgschaft kündigen. Wäre die Bank in solchem Falle nicht zusätzlich anderweitig werthaltig abgesichert, könnte Sie dies zum Anlaß nehmen den Kredit zu kündigen und ihhn aus der Bürgschaft in Anspruch zu nehmen.

Als Bürge kommst Du nicht ins Grundbuch - es sei denn, Du lässt Dir einen entsprechenden Anteil übereignen.

Ich hoffe, ich muss Dich nicht darauf hinweisen, dass der Bürge mit allem, was er hat, für die möglichen Fehler Dritter einsteht.

Man könnte schon eine Sicherheit für die abgegebene Bürgschaft in Form einer Grundschuld im Grundbuch eintragen lassen. Nur halte ich eine solche Vorgehensweise für äußerst fragwürdig, weil man sich auch vor Abgabe der Bürgschaftserklärung darüber hätte im Klaren sein können.

@firstguardian

Bist Du Dir sicher? Der Bürge hat ja schließlich keinen Anspruch dem Grundstückseigentümer gegenüber, solange dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Er hat ja nur eine Unterschrigt geleistet, ist aber bisher noch kein Risiko eingegangen. Worin sollte da also die Grundschuld bestehen?

Da hat Dein Bekannter aber ganz schön gepennt. Grundbuchänderungen vollzieht der Notar. Wenn Deinem Bekannten`s Tochter auch eingetragen werden will, muß sie mit Ihrem Mann zum Notar und dies ändern lassen.

sei mit jeder bürgschaft sehr vorsichtig, denn im falle dessen, dass alles schiefläuft, was man sich nur denken kann, hast du nachher schulden am hals, für die du einstehen musst - aber selbst bei bezahlen der schulden nichts davon hwst... lg