Bürgschaft im Todesfall
Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Meine Eltern haben meinen Bruder immer wieder mit grossen Summen unterstützt . Über die Jahre sind minimum 150000 Euro zusammen gekommen. Zusätzlich haben sie noch über eine Summe von ca 40.000 Euro gebürgt. Da meine Eltern sehr krank und auch schon alt sind mache ich mir Sorgen wie eine evtl Heimunterbringung finanziert werden kann. Sollte mein Vater (Bürge) vor meiner Mutter sterben erbt meine Mutter die Bürgschaft. Wenn meine Mutter auch verstorben ist erbe ich dann die Bürgschaft oder muss diese Summer von evtl noch vorhandener Erbmasse bezahlt werden??
3 Antworten
Eventualverbindlichkeiten können wie sonstige Verbindlichkeiten aus Darlehen oder anderseits vorhandene positive Vermögenswerte vererbt werden. Der Bruder erbt im gleichen Maße mit, soweit die Eltern nichts anderes per Testament bestimmt haben.
Sofern die Erben aus der geeerbten Bürgschaftsverpflichtung in Anspruch genommen werden, dann ja!
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/buergschaft.html
Du solltest rechtzeitig mit einem Anwalt reden, bitte..............
Wozu diese Geldausgabe? Tatsächlich verlinkst du selbst, dass man als Erbe für eine Bürgschaft der Erblasser geradezustehen hat - oder man eben diese risikoreiche Erbschaft ausschlägt :-)
G imager761
Wenn meine Mutter auch verstorben ist erbe ich dann die Bürgschaft oder muss diese Summer von evtl noch vorhandener Erbmasse bezahlt werden??
Beides: Richtigerweise trittst du als Erbin in die Bürgschaftsverpflichtung der Erblasserin n. § 1922 Abs. 1 BGB ein. Anderenfalls wäre die Bürgschaft wertlos, wenn schuldrechtliche Inanspruchnahme des Bürgen mit dessen Tod einfach beeendet werden könnten.
Eine Erbschaft darf man aber insgesamt ausschlagen, um den Schulden zu entkommen.
G imager761
heisst das, daß mein Bruder im Erbfall verpflichtet ist die Bürgschaftsumme an die Bank zu zahlen?