BU / trotz Geschlechtserkrankungen?

Support

Liebe/r AnnMi,

Deine Frage trifft leider nicht ganz das Thema der heutigen Experten-Sprechstunde. Diesmal geht es vor allem um die Frage, welche Versicherungen für Studenten und Berufsanfänger sinnvoll sind. Wir drücken Dir aber die Daumen, dass Dir unser Experte eventuell trotzdem einen Rat geben kann.

Herzliche Grüsse

Emma vom gutefrage.net-Support

5 Antworten

Ich habe schon mehrfach Kundinnen mit Chlamydien in einer BU untergebracht und bisher war das nie ein Ausschlußkriterium, sofern sie behandelt wurden oder ausgeheilt waren.

Hallo AnnMi. Das ist natürlich ein Thema, wo es auch einen anständigen, seriösen und auch feinfühligen Berater braucht, bei dem du dich wohl fühlst. Nur dann wirst du wahrscheinlich auch bereit sein über dieses sehr intime Thema zu reden. Gerade Clamydien, die immer etwas mit Geschlechtskrankheiten zu tun haben sind aber deswegen nichts, worüber du dir jetzt prinzipiell den Kopf zerbrechen solltest.

Vielleicht einfach nur mal so für dich zur Info: Fast jeder Mensch, der in seinem Leben Geschlechtsverkehr hatte, trägt auch dieses Bakterium Clamydien in sich. Es gibt halt Menschen, da ist das Imunsystem nicht so stark, wie bei anderen und dann bekommen sie z. B. eine Harnwegsinfektion. Oftmals bleiben sie aber unentdeckt. Sie lassen sich ausgesprochen gut mit Antibiotika behandeln.

Also keine Angst. Suche dir einen vertrauenswürdigen Finanzmakler oder freien und gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater.Beantworte alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und lasse dir bescheinigen, dass bei der Infektion eine vollkommene Ausheilung vorliegt. Dann wird das auch was mit der BU. Viel Glück.

Hallo, grundsätzlich würde ich diese Erkrankung nicht als ein unbedingtes Ausschlusskirterium betrachten. Jeder Versicherer hat aber unterschiedliche Betrachtungsweisen dieser Krankheit und dementsprechend sind auch seine Annahmerichtlinien aufgestellt.

Eine BU hat existenzielle Bedeutung, weshalb ein solcher Abschluss nur in die Hände von einem absoluten Fachmann mit mehrjähriger Berufserfahrung auf diesem Gebiet gelegt werden. Ein seriöser Fachmann wird bereits heute vor Vertragsabschluss so arbeiten, als wäre heute der Versicherungsfall eingetreten. Dies bedeutet, dass er alle ärztlichen Befunde von Dir aus den letzten 10 Jahren besorgt und sie dann mit dem Antrag einreicht. Damit kann im Schadensfall ein Versicherer niemals eine andere Auskunft erhalten als man ihm heute bereits gibt. Dies dient Deiner Rechtssicherheit für den eventuellen Leistungsfall.

Ein Vermittler, der dieses Thema nicht so mit Dir abarbeitet, hat Dein Vertrauen nicht verdient.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber seit 2007 vorgeschrieben, dass ein begründetes Beratungsprotokoll erstellt und Dir von ihm unterschrieben ausgehändigt werden muss. Wer dass nicht leistet, dann ist VORSICHT geboten, weshalb Du auch niemals eine Verzichtserklärung für das Beratungsprotokoll unterschreiben solltest. Es ist die Grundlage für eventuelle Schadenersatzforderungen im Falle einer Falschberatung.

In dieses Protokoll muss demzufolge unbedingt diese Deine Frage aufgenommen werden. Du musst darauf bestehen und nicht abwimmeln lassen.

Weiterhin solltest Du darauf achten, dass man Dir eher einen Risikozuschlag (RZ) anbietet, als einen Ausschluss. Erfahrungsgemäß ist die Reduzierung eines RZ eher möglich, als einen Ausschluss aus der Welt zu schaffen. Lieber mitversichern, das ist die auf Dauer gesehen wesentlich günstigere Lösung für Dich. Ausschlussklauseln sind häufig so allumfassend, dass man später fast jede Krankheit darunter subsumieren kann und der VR ist von der Leistung befreit.

Auch hieran wirst Du einen wirklich guten Fachmann erkennen können. Viel Erfolg.

Hallo AnnMi

grundsätzlich ist die Übernahme des Versicherungsschutzes von dem individuellen Gesundheitszustand und dem ausgeübten Beruf abhängig.

Weil die verschiedenen Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Bewertungen der Versicherbarkeit von Erkrankungen treffen, ist eine einheitliche Verfahrensweise (Annahme oder Ablehnung) nicht gegeben.

Um eine verbindliche Antwort auf Ihre Frage zu erhalten, sollten Sie Anträge bei verschiedenen Anbietern stellen.

Viele Grüße

Frank Torbing, CosmosDirekt

nein, die kannst Du behandeln