GERICHTSVERHANDLUNG GEGEN BERUFSUNFÄHIGKEITS-VERSICHERUNG!
Hallo, meine Fall zur BU Versicherung.
Ich habe seit 2004 eine BU Versicherung. Diese BU wurde 2009 von der NÜRNBERGER VERSICHERUNG übernommen.
Seit 2012 bin ich Berufsunfähig da ich durch einen rechten sturz meine rechte hand sozusagen verloren hab. Daraufhin wollte ich meine BU in Anspruch nehmen. Mit der streite ich bis heute. Die Versicherung beruht sich auf "VORERKRANKUNG VOR VERTRAGSABSCHLUSS NICHT ANGEGEBEN" diese wurden aber wiederlegt. Danach hat mein Rechtsanwalt Klage rausgeschickt. Prozesskostenhilfe (PKH) wurde vom Landgericht bewilligt. Gerichtstermin habe ich erhalten für 02/2015
Meine Frage: Was kommt als nächstes? Vergleich? Wie stehen die Chancen die Gerichtsverhandlug zu gewinnen? Habt ihr schon mal so einen Fall gehabt und was ist rausgekommen.?
Danke für jede Antwort.
10 Antworten
Ich habe seit 2004 eine BU Versicherung. Diese BU wurde 2009 von der NÜRNBERGER VERSICHERUNG übernommen.
Hallo, von welcher Gesellschaft bzw. vom wem wurde der Vertrag vorher geführt ???
Gruß siola
Hallo, wenn die Vorvertragliche Anzeigenverletzung nicht vorliegt, sollte das Gericht für dich entscheiden. Viel Glück! constein
Hallo,
wenn sich die Beteiligten nicht auf einen Vergleich einlassen, wird das Gericht vermutlich einen Gutachter beauftragen. Wenn das Gutachten dann vorliegt, wird es einen neuen Gerichtstermin geben. Dann kann es Vergleich oder Urteil geben. Gegen ein Urteil kann eine Seite Berufung bei der nächsthöheren Ebene einlegen (Oberlandesgericht). .......
Gruß
RHW
Was kommt als nächstes? Vergleich? Wie stehen die Chancen die Gerichtsverhandlug zu gewinnen?
Für all diese Fragen ist dein Anwalt der beste Ansprechpartner, der hat Einsicht in den Vertrag, Akteneinsicht und ist mit dem Fall in allen Einzelheiten vertraut.
Was möchtest Du mir mit einem "reingeknallten" Zitat mitteilen ?
Und was nützt ein Präzedenzfall wenn man die Einzelheiten gar nicht kennt ?
Die Einzelheiten zu SEINEM Fall kennt aber sein Anwalt, hier ist hingegen niemanden etwas bekannt außer die dürftig getätigten Angaben des Fragestellers.
Nicht einmal den Vertragsinhalt kennt hier jemand.
dass eben Anwälte auch nicht alles wissen, selbst ich konnte denen zuweilen noch einen erzählen!
Warum Antwortest Du immer im Zitat ?
dass eben Anwälte auch nicht alles wissen
Behauptet doch auch niemand, aber der Anwalt des Fragestellers kann ihm weiterhelfen, da hier absolut keine Einzelheiten bekannt sind.
Und schön wenn Du auch Anwälten noch etwas erzählen konntest, da hast Du offensichtlich einen Anwalt erwischt der nicht auf dem Gebiet tätig ist, oder der Anwalt hat dich einfach erzählen lassen um Ruhe zu haben..
Aber was hat dies alles mit der hier gestellten Frage und deinem Beitrag auf meine Antwort zu tun ?
Fragen über Fragen.
hallo,
da ich dein alte nicht kenne, kann ich einen vergleich nicht bewerten. ich hatte kunden mit krebserkrankungen, welche sich verglichen haben, nicht weil die leistung strittig war, sondern weil sie persönlich nicht einzuschätzen vermochten, wie lange es ihnen gut geht. das kannst nur du einschätzen. ich denke aber, wenn das gegenteil bewiesen wird, muss der versicherer ersteinmal leisten....
...und nochmals, die nürnberger versucht immer wieder, die leistungen abzulehnen.
beste grüße
dickie