Wie teuer darf die Vermittlung einer BU-Versicherung durch einen Versicherungsmakler sein?

10 Antworten

nein, das ist hemmungslos überzogen

aber wenn dich das scharf macht, bezahle es

ich hätte nicht die zeit vergeudet es hier zu fragen

  1. warum traust du dem typen überhaupt, was macht dich sicher, dass es nicht das angebot ist, wo ER am meisten von hat

  2. ist es das nicth wert, das ist der preis für ne 100.000€ finanzierung, ich finde die ist wertvoller, als ne BU, die mir jeder hinterher wirft, ne finanzierung gibt mir noch lange nicht jeder

ganz ehrlich ist eine versicherung etwas, wofür ich gar nichts bezahlen würde, entweder sie kommen mit meinen prämien hin oder sie können mich wo lecken, wo keine sonne scheint

provisionen bezahle ich nur für dinge, die ich gerne haben möchte, nicht für versicherungen

Als Honorarberater hat er von allen Angeboten gleich viel, da es ein Honorar ist und keine Provision...

Hallo, mit Einführung der Versicherungs-Vermittler-Verordnung (VersVermV) in 2007 hatte der Gesetzgeber festgelegt, dass es zwei Arten von Erlaubnissen im Verkauf von Versicherungen gibt. Einmal die als Versicherungsvermittler festgelegten VersVertreter und VersMakler. Beide haben eine Erlaubnis nach §34d GewO und erhalten in aller Regel ihre Vergütung von den VersGesellschaften in Form von Provisionen (Vertreter) oder Courtage (Makler). Für Vertreter besteht nach wie vor ein Provisionsabgabeverbot, welches in ähnlicher Form auch für Makler besteht.

Neben diesen beiden Vermittlern gibt es noch den (gerichtlich zugelassenen) Versicherungsberater gem §34e GewO. Dieser kommt aus dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG), der ehemaligen Berufsordnung der Rechtsanwälte. Echte Versicherungsberater, und damit meine ich nicht alle selbsternannten Berater, die eigentlich Verkäufer sind, sind von jeher nur und ausschließlich auf Honorarbasis tätig, weil der Gesetzgeber damit die Neutralität und wirtschaftliche Unabhängigkeit des Versicherungsberaters besonders betonen wollte (siehe BT Drs. 16/1935 Seite 21).

Zwischenzeitlich versucht die Maklerschaft, die im Privatkundengeschäft bislang einzig den VersBeratern zugestandene Honorarberatung, auch für sich in Anspruch nehmen zu dürfen. Die Honorarberatung war den Maklern bislang nur im Firmengeschäft zugestanden, nicht beim Endkunden. Daraus ergeben sich heute die Firmen, die sich auf die Honorarberatung stürzen bzw. stützen, deren es aber noch wenige am Markt sind.

Nun musst Du feststellen, ob hier wirklich nur ein Honorar fließt, oder ob nicht auch noch verdeckte Courtage. Dies muss aus den Dir überlassenen Unterlagen eindeutig und zweifelsfrei hervorgehen. Erkennen kann man dies an dem Produkt-Informations-Blatt (PIB). Die dort verschlüsselt wiedegegebenen Kosten für den Vertrag beinhalten nämlich die bei Vertragsabschluss entstehenden Provisionen/Courtagen für den Vermittler und auch die verwaltungsmäßigen Kosten beim Versicherer. Sollte es also eine echte Honorarberatung sein, dann müssen die Kosten im PIB erheblich sinken, ganz wegfallen können sie nicht wegen der Kosten für den VR.

Auch muss Dir im Maklervertrag zugesagt werden, was mit eventuellen Courtagen passiert und im Beratungsprotokoll muss Dir der Makler mind. 3 Angebote aufzeigen und mit hinreichender Begründung sagen, warum er Dir gerade diese Gesellschaft empfiehlt. Außerdem muss er Dir auch schriftlich mitteilen, auf welche Art und Weise er den Markt durchforstet hat und nach welchen Kriterien, ob er ganzheitlich oder er nur eine beschränkte Auswahl durchgeführt hat. Auch wäre für Dich von Bedeutung, ob er dafür auch eine Bestandshonorierung erhält, also weiterhin während der Vertragslaufzeit Courtage bei ihm anfällt.

Darüber hinaus kommt noch der Pflichtinformation gem. § 11 VersVermV eine rechtserheblich Bedeutung zu, die er Dir ebenfalls vorab hat übergeben müssen. Außerdem wäre interessant zu erfahren, wie bzw. woraus oder wonach sich sein Honorar errechnet. Darüber hast Du ein Auskunftsrecht, dass man Dir nicht verweigern kann. So können Versicherungsberater z.B. ein Zeit- oder Tageshonorar oder sogar eine Pauschale vereinbaren. Versicherungsberater dürfen sogar nach dem RVG abrechnen und bestimmen darüber die Geschäftsgebühr.

Meiner Meinung nach ist aber grundsätzlich ein Honorar in Höhe von 1.000€ überzogen. Dazu müsste man aber noch wissen, welche (Vor-) Arbeiten damit erledigt werden. Nur für Angebotseinholung(en) und Antragsbesprechung mit Weiterleitung an den VR sind damit viel zu hoch dotiert.

Bevor man zum Rundumschlag ausholt, sollte man erst einmal die Fakten kennen.

Zunächst einmal zu den wichtigsten inhaltlichen Fehlern:

Für Vertreter besteht nach wie vor ein Provisionsabgabeverbot, welches in ähnlicher Form auch für Makler besteht.

Das Provisionsabgabeverbot wurde unlängst gekippt. Es wurde zwar nicht "abgeschafft", jedoch wird die Provisionsabgabe nicht mehr geahndet.

im Beratungsprotokoll muss Dir der Makler mind. 3 Angebote aufzeigen

Falsche Aussagen werden nicht dadurch richtig, dass wie wiederholt werden. Der Makler muss eine bedarfsgerechte Empfehlung aussprechen und begründen. Das kann eine sein, dass können aber auch 100 sein.

So, nun mal zur Frage:

Da der/die Fragesteller(in) keine ausreichenden Informationen liefert, könnte auch folgender Fall vorliegen:

Makler empfiehlt bedarfsgerechte BU-Versicherung und erläutert die Kosten des Tarifs inkl. seiner Courtage. Der Makler stellt den gleichen Tarif ohne eingerechnete Cortage daneben und zeigt dem Kunden den Beitragsvorteil auf. Da keine weiteren Informationen vorliegen, nehme ich hier einmal 20 EUR im Monat an. Diese fiktiven 20 EUR werden nun auf die Vertragslaufzeit (nehmen wir beispielhaft 30 Jahre an) hochgerechnet, und nach mathematischen Regeln auf-/abgeszinst, inflationsbereinigt etc. Im Vergleich zum Tarif mit einkalkulierter Courtage ergibt sich nun beispielhaft ein effektiver Vorteil für den Kunden von 2.000 EUR über die Gesamtlaufzeit. Dafür möchte der Makler nun eine Courtage in Höhe von 1.000 EUR haben, die der Kunde vielleicht sogar ratierlich zahlen darf. Vermutlich verdient der Makler dabei sogar weniger, als wenn er den Tarif mit der einkalkulierten Courtage vermittelt hätte. Der Kunde spart unter dem Strich in unserem Beispiel 1.000 EUR. Der Begriff Honorar, sollte er so gefallen sein, ist natürlich unsinnig. Es geht um eine Courtage, die nicht die Versicherung, sondern der Kunde zahlt.

Alternativ wird der Makler sicher kein Problem damit haben, den Normaltarif zu vermitteln.

@ThomasKliem

Es geht um eine Courtage, die nicht die Versicherung, sondern der Kunde zahlt.

Falsch! Nicht der Kunde bestimmt die Courtage, sondern die Versicherungsgesellschaft bestimmt diese und gibt sie in der Produktinformation bekannt und bei Vertragsschluß an den Makler weiter ! ! !

Ausserdem sind die 20 € mtl. Beitrag total realitätsfremd! Dies ergibt gerade mal eine Beitragssumme über die 30 Jahre Laufzeit von 12 x 20 € x 30 Jahre = 7200 €, ergibt keine 300 € Courtage!!!

Grundsätzlich richtig, wobei die Frage steht, ob dieses Thema unbedingt in Aufsatzlänge beantwortet werden musste...

Hallo lieber pixelscout, nach den vielen Romanen hier und dem vielen "Halbwissen" der Antwortschreiber mal eine Antwort auf deine Frage von einer Expertin (ehem. Versicherungsmaklerin):

Damit wir eine vergleichbare Größenordnung in der Beitragssumme bekommen ( da du es versäumt hast genaue Daten ! zu nennen ) , rechne ich einfach mal rückwärts, will heissen bei ca. 1000 € Courtage ( beim Versich.makler spricht man nicht von Provision, sondern eben von der Courtage ) komme ich auf eine ca. Gesamtbeitragssumme von ca. 25.000 €. Bei einer Laufzeit von z.B. 35 Jahren ergibt dies ein mtl. Beitrag von ca. 60 € ! Laut Produktinformationsblatt wären dies einmalig an Courtage ca. 750 € Abschlußprovision (auf 5 Jahre Stornozeit gerechnet) und ein variabler Anteil (laufzeitabhängig) von ca. 250 € für Verwaltung z.B. jährl. Abbuchungen. Ob diese Summe gerechtfertigt ist oder nicht, wäre für mich zweitrangig! Viel wichtiger ist doch die Frage: Was bekomm' ich für meinen Beitrag an Leistungen??? Und hier hat eben der Versicherungsmakler mehr Möglichkeiten Vergleiche anzustellen als ein Ausschließlichkeitsvertreter. Auch die ganzen Online-Vergleichsrechner können kein Gesamtvergleichsangebot abgeben, eben nur eine Auswahl mit denen Gesellschaften, mit welchen sie in Vertrag sind! Eine Alternative kann ich aus eigener Erfahrung anbieten: Die Direktversicherer , welche ihrem Namen noch gerecht werden, und keinen Aussendienst ! beschäftigen, also die Verwaltungskosten niedriger sind und demzufolge bessere Leistungen anbieten können! Ich meine aber nicht die endlosen Online-Versicherer, welche beides anbieten, also online und mit Versich.vertretern, denn dann sind bei den Verwaltungskosten wieder die ganzen Vertreter in den Kosten mit eingerechnet!!!

Hallo Pixelscout,

es gibt 2 Möglichkeiten wie ein Makler honoriert werden kann.

1.) Honorar (Eher selten) Hier bezahlst Du den Makler. Da Du hier den Makler bezahlst, ist es dem Makler verboten zusätzlich eine Courtage vom Versicherer zu erhalten. Bei Antragstellung solltest Du gewissenhaft das Produktinformationsblatt durchlesen. Dort müssen alle entstehenden Kosten des Vertrags offengelegt werden.

2.) Courtage durch erfolgsabhängige Vergütung (meist gewählte und bekannteste Variante) Die bekannsteste Variante ist die der Courtage. Die Courtage an den Makler wird dann fällig, wenn erfolgreich einen Vertrag zwischen Dir und einem Versicherer Deiner Wahl zur Stande gekommen ist. Die Courtage wird dann vom Versicherer an den Makler gezahlt. Bei Antragstellung solltest Du gewissenhaft das Produktinformationsblatt durchlesen. Dort müssen alle entstehenden Kosten des Vertrags offengelegt werden.

Herzliche Grüße,

Ronny Knorr

Wer sich als Verbraucher auf Honorarvermittler stürzt und glaubt damit besser zu fahren, sägt sich den Ast ab, auf dem er als Konsument sitzt.

Es ist gerade von Bedeutung die Unabhängigket der Versicherungsmakler durch enge Zusammenarbeit zu fördern, sofern sie auch nach HGB die Kundeninteressen vertreten. Wer das versteht, dünnt den Berufszweig nicht aus, sondern fördert ihn durch sein Mandat.

N u r durch produktbezogene Courtagen entsteht die notwendige ökonomische Basisdemokratie, vor der die Versicherer offensichtlich immer mehr das Fürchten lernen: Die kostspielige großartig-flächendeckende "Informationskampagne" über den Wechsel zum Honorarberater brachte Gott sei Dank bislang nicht den Erfolg, den sich viele Versicherungsvorstände gewünscht hatten. (Hier ist auch interessant zu beobachten, wie sich die Großen in Brüssel Gesetze machen, um selbst dem Versicherungsmakler mit Eigeninkasso die Arbeit zu erschwerden.)

Nur der Versicherungsmakler dem die Versicherungsprämie seines Mandanten zur Kanalisierung/Interessenbündelung angetragen wurde, wird zukünftig die "Sprachrohr-Eigenschaften" seiner Kundschaft nicht aufs Spiel setzten. Es sollte immer bedacht werden: Die "geschäftliche" Beziehung dient zwar der wirtschaftlichen Stabilisierung des Versicherungskunden, eben dem Zweck der Versicherung und Vorsorge. Sie ist aber immer auf Dauer angelegt und zudem im Laufe der Zeit ein sich ständig vertiefendes Vertrauensverhältnis. In diese Kerbe versucht die Marktgegenseite unbewußt, teils bewußt zu schlagen und den Verbrauchermarkt mit intransparenter Tarifvielfalt und "Honorarservice" zu atomisieren. Es ist geradezu einfältig wer sich mit stolz Honorarberater nennt, um sich dann sortierend, analysierend dieser Tarifvielfalt widmet, dafür aber dem Kunden noch Geld abknüpft.

Die Endrechnung zahlen wir alle durch noch mehr Konzentration und Monopo-lisierung der (Versicherer) Anbieterseite und damit einhergehend der außer Kontrolle geratenden Verteuerung der Versicherungskosten.