Briefkasten eines verstorbenen Nachbarn leeren

4 Antworten

Im schlimmsten Fall könnte man Dir eine Verletzung des Briefgeheimnisses vorwerfen. Denn einerseits hast Du jetzt Kenntnis davon bekommen, mit wem der Verstorbene in Briefkontatkt stand. Andererseits hättest Du rein theoretisch Post- bzw. Ansichtskarten durchlesen können.

Im Zweifel hätte ich mit dem Briefzusteller gesprochen und ihn - nach einer Erklärung der Situation - die Briefe mitnehmen lassen. Nach dem Motto: "Unzustellbar, da Empfänger verstorben"

Der Postbote stellt so lange zu bis der Name am BK weg

Hi, du hast nichts verkehrt gemacht, du warst einfach nur hilfsbereit. Aber oft macht man es keinem richtig. Vermutlich hättest du sie informieren sollen, dass der Briefkasten überquillt und die Tochter hätte selbst kommen sollen. Aber dann würde sie sich auch nicht mehr ansehen, weil du ungefällig warst.

Ich gehe mal davon aus es ist hoffentlich nur strafbar, wenn ich die Briefe geöffnet hätte

Ich hätte es nicht gemacht. Wenn nun jemand behauptet, dass du einen Brief vernichtet hast, wirst du es kaum widerlegen können.

Das muss dann bewiesen werden, also Aussage gegen Aussage

@TwieTiffy

Die Wahrscheinlichkeit spricht für eine Postzustellung, also hat derjenige, der sich unbefugt am Briefkasten zu schaffen macht, die schlechteren Karten.

@Joseph3

Es waren keine Einschreiben, daher keine Beweislast

@TwieTiffy

Wenn du es besser weißt - viel Spaß.

Nee du hast ja keinen Brief geöffnet .. :)