Brief vom Finanzamt - Fragen zum Neubau
Hallo,
wir haben heute einen Brief vom Finanzamt bekommen. Wir haben neu gebaut und sollen jetzt Fragen beantworten zur Groesse, Flaeche, Anzahl der Baeder usw. usf.
Das Finanzamt fragt auch nach Anzahl der Wohnungen. Es ist ein Einfamilienhaus und wir (ich, Frau, 2 Kinder) wohnen da. In irgendwelchen Dokumenten glaube ich mich zu erinnern haben wir aber zwei Wohneinheiten drinstehen weil wir fuer die Zukunft planen wollten (extra Bad und Kueche) falls mal irgendwann meine Eltern nicht mehr koennen und bei uns einziehen. Hab ich jetzt auch zwei Wohnungen auch wenn Kueche/Bad zumindest im Moment nicht extra abgeschlossen sind?
Kennt ihr sowas und was fuer eine Steuer berechnet sich aus den Angaben? Vor allem bei Dingen wie Wohnflaeche bin ich recht planlos. Soll ich da die Angaben der Baufirma, die der Architektin oder die die im Bauantrag drinstehen eintragen. Auch beim Preis des Gebaeudes weiss ich nicht so richtig was ich da eintragen soll. Zaehlen da auch die Erdarbeiten dazu und unsere vielen Eigenleistungen (die ich jetzt nur schwer beziffern kann) oder nur das Haus selbst, also was wir der Baufirma gezahlt haben und was im Bauantrag steht?
Wie berechnet sich denn die Steuer? Ich nehme an, je mehr Wohnflaeche, je groesser das Grundstueck und je teurer das Haus, je mehr Stellplaetze, desto mehr muss ich dem Finanzamt zahlen jedes Jahr?
vielen Dank, Karsten
3 Antworten
Preis des Gebaeudes
Steht das wirklich so dort? Ist das nicht ein bisschen anders formuliert? (Ich kenne diese Fragebögen nämlich nicht. Aber beim Hausbau sind mir Begriffe wie z. B. 'Herstellungskosten' vertrauter als 'Preis').
Kennt ihr sowas und was fuer eine Steuer berechnet sich aus den Angaben? ... Wie berechnet sich denn die Steuer?
Ja, kenne ich. Aus den Angaben berechnet sich der Einheitswert des Grundstücks. Aus dem Einheitswert berechnet sich der Grundsteuermessbetrag. Und aus dem Grundsteuermessbetrag berechnet sich die Grundsteuer - je nach Hebesatz deines Dorfes.
Die übrigen Fragen wird dir dein Steuerberater beantworten. Hab keine Scheu, ihn zu fragen; dafür ist er ja da.
das Finanzamt braucht diese Angaben zur Berechnung der Grundsteuer. Die Eigenleistungen machen den Bau natürlich günstiger, geb erstmal das an ,was Ihr ausgegeben habt. Den Einheitsheitswert legt das FA dann fest