Habe den Brief aus Versehen geöffnet, ist das strafbar?

7 Antworten

Es ist zwar eine Straftat (Paragraph 202 StGB)... ABER welche Mensch wäre schon so asozi.. und würde dich anzeigen, wenn du ihm (was du hoffentlich noch machst) seinen Brief hinterherträgst und dich ganz lieb entschuldigst, dass du ihn geöffnet hast.

Selbst wenn der dich anzeigen sollte...   wenn ihr den gleichen Nachnamen habt und ihr beide Kunde beim Versender des Briefes seid... also da ist eine Verurteilung zu irgendeiner Strafe doch nahezu ausgeschlossen - oder nicht? Also das sagt mir mein Bauchgefühl, bin kein Jurist.

Aber eine Straftat ist es wie gesagt schon.

nein, Du hast Dich deshalb garantiert nicht strafbar gemacht, weil es wohl ein Versehen war. Man geht davon aus, dass die Post im eigenen Briefkasten an sich selbst adressiert ist, aber klar man könnte auch (mache ich übrigens immer) zuvor einen kurzen Blick auf die Adresse werfen.

Trotzdem hast Du Dich jetzt nicht strafbar gemacht, kann passieren...

Das passiert öfters als Du denkst.

Ruf bei der Firma an, sie sollen die Adresse anpassen von der anderen Person. Auch kannst Du dort nachfragen was du mit dem Brief tun sollst.

Es war ein Versehen...also keine Sorge. Ist einer Nachbarin auch schon passiert und sie hatte nicht den gleichen Namen wie ich ;)

Verpack ihn doch einfach neu und schick ihn der Person. Schreib halt ne Entschuldigung dazu