Wie schicke ich einen Gelben Brief zurück?
Hallo,
ich habe vor zwei Tagen einen ''gelben Brief" von einen Amtsgericht in meinem Briefkasten vorgefunden. Dieser Brief ist nicht an mich gerichtet. Der Bote der es in meinen Briefkasten eingeworfen hat, hat jedoch unterschrieben und damit bestätigt dass er es persönlich abgegeben hat. Das Problem ist, die Person an dem sich dieser Brief richtet, lebt seit Jahren nicht mehr bei mir. Die Post kann den Brief nicht zurück zum Absender schicken da die laut eigener Aussage es nicht dürfen. Ich habe das Amtgericht bescheid gegeben, die jedoch sagten mir, dass ich es bei der Post abgeben soll so dass es zurück geschickt wird.
Ich würde es ja persönlich abgeben jedoch ist dieses Amtsgericht nicht in meiner nähe bzw Stadt.
Und ich will auch nicht fahrlässig handeln.. Oder so.
Die adresse, wo die Person lebt habe ich nicht und somit kann ich es auch nicht weiter leiten.
Hat jemand eine Lösung wie ich weiter verfahren soll?
11 Antworten
Streiche die Adresse durch und schreibe daneben:
Zurück an Absender, Adressat/in ist seit Jahren nicht mehr hier wohnhaft.
Dann stecke den ungeöffneten Brief in einen gelben Briefkasten.
Damit hast Du Deiner Bürgerpflicht Genüge getan - dass Du das Gericht gleich angerufen hast, war auch richtig. Mehr kann keiner von Dir erwarten.
Der Postbote, der den Brief nicht zurücknehmen wollte, war übrigens im Unrecht - denn er kann eine Sendung nicht als zugestellt melden, wenn der Adressat an der angegebenen Adresse garnicht mehr wohnt. Du solltest Dich über ihn bei der Post beschweren, damit er sowas nicht nochmal tut.
Wenn die Zustellart lediglich ein Einwurf-Einscheiben war, hat das Post - Zustellungspersonal in dieser Hinsicht erst mal nichts verkehrt gemacht.
In dieser Zustellart ist das Zustellpersonal lediglich dazu angehalten, Datum und Uhrzeit zum Zeitpunkt des Einwurfes in den Briefkasten zu protokollieren und vermerken .
Wenn der Empfänger selbst der eigenen Meldepflichten nach Umzug nicht nachkam, ist das weder Problem des ehemaligen Mitmieters, noch des Post-Zustellpersonals im Verfahren des "Einwurf-Einschreibens".
Ok Vielen Danke für diese Klipp und klare Antwort.
Naja, also ganz ehrlich würd ich den Brief einfach wegwerfen.
Der Bote hat unterschrieben, er ist der Schuldige. Niemand kann dir Beweisen dass du irgendwie jemals einen Brief bekommen hast, da ja du dort wohnst und der Bote unterschrieben hat.
Wenn sich das Amtsgericht nochmal meldet tu einfach so als ob du von nichts wüsstest und sie sich an die Post wenden sollen, glaub aber kaum dass die sich um sowas kümmern.
Also entweder gelben Brief wie schon von anderen geschrieben entsprechend kennzeichnen und zurück oder Du nimmst halt einfach einen neutralen Umschlag und frankierst den wobei ich dann mindestens Einschreiben/Übergabe wählen würde.
Was Du auch noch machen kannst - die werden das zu den Akten nehmen - ist einfach eine email an das Amtsgericht zu schreiben, die werden die dann ausdrucken und zu denn Akten nehmen.
Du tütest den Brief in einen Umschlag ein und schickst ihn an das AG zurück. Ich vermute, die 70 oder 85 ct wirst du tragen können. Die fälschlich bescheinigte Zustellung kann für den Adressaten sehr üble Folgen haben.
Wenn das Amtsgericht gesagt hat, Du sollst den Brief zur Post bringen, dann mach' das doch.
Adresse durchstreichen, 'Empfänger verzogen' auf den Brief schreiben und dann in einen von den gelben Briefkästen werfen. Dann geht der Brief normalerweise zurück an den Absender.
"Der Postbote, der den Brief nicht zurücknehmen wollte, war übrigens im Unrecht"
Falsch.
Das war eine korrekte Zustellung eines gerichtlichen Schreibens, wenn der Empfänger dort noch gemeldet ist. Falls er dort nicht gemeldet ist und dort auch keinen Empfangsbevollmächtigten angegeben hat, liegt der Fehler auf Seiten des Gerichts.
Der Postzusteller kann nichts dafür, wenn ein zutreffender Nachname am Briefkasten steht. Anschwärzen ist auch keine Lösung.