Brauereivertrag - Darlehen getilgt, Hektoliter nicht erfüllt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schweigen und nicht darüber reden. Die Brauerei soll sich von selbst melden.

ch habe einen 11 Jahre alten Brauereivertrag, der damals ein Darlehen und einige Outdoor-Möbel beinhaltete. Im Gegenzug war ich verpflichtet, 700 HL Bier und Softdrinks ohne zeitliche Begrenzung zu verkaufen.

Und was ist jetzt unkar?

Das Darlehen ist fristgerecht getilgt worden, jedoch habe ich die Gesamt-Hektoliter-Menge noch nicht erfüllt.

Damit ist der Vertrag deinerseits bislang eben nicht erfüllt worden. Das Darlehen ist zwar ein Teil desselben, war aber vermutlich gekoppelt an die Mindestabnnahmemenge.

Ich habe einen Nachfolger gefunden

Der übernimmt aber nicht deinen Vertrag, sondern muss mit der Brauerei neu verhandeln. Sofern die Brauerei auch zeitgeich Verpächter ist, hast du hier ohnehin nichts mitzureden, denn den Nachfolger wählt die Brauerei dann aus.

und möchte wissen, ob mir jetzt nach 11 Jahren eine Schadensersatzklage vonseiten der Brauerei für die nicht verkauften HL droht?

Das steht im Vertrag. Einen Anspruch auf Schadenersatz kann ich hier nicht erkennen (es ist ja noch gar kein Schaden entstanden), jedoch hat die Brauerei Anspruch auf Ausgleich der Mindermenge gemäß Abrechnung. Zudem frage ich mich auch, ob dieser Vertrag überhaupt einseitig kündbar ist.

Ich habe in den 11 Jahren auch kaum Softdrinks konsumiert, da die Preise z.B. für Mineralwasser fast 10fach höher sind als im Handel.

Normal. Sowas weiß man doch, ehe man eine Wirtschaft übernimmt bzw. aufmacht. Die Brauerei hat doch kein Geld zum Verschenken, sondern nur ein wirtschaftliches Eigeninteresse daran, zusätzliche Abnehmer zu finden, die für Umsatz bei den gelieferten Getränken sorgen.

Mündlich war man diesbezüglich immer sehr verständnisvoll,

Logisch. Kostet die Brauerei ja nichts, abzuwarten. Solange du weiter Abnehmer bleibst, ist denen das relativ egal.

ich habe jedoch keine schriftliche Vereinbarung, dass man das toleriert.

Die wirst du auch nicht bekommen. Sonst würde man das ja nicht explizit in den Vertrag aufnehmen.

Droht mir auch diesbezüglich möglicherweise eine Strafe wegen "Vertragsbruch"?

Möglich. Näheres siehe Pachtvertrag bzw. Vertrag mit dem Lieferanten.
[x] Suche dir einen Anwalt. Den wirst du brauchen.

Susen1952 
Fragesteller
 15.05.2019, 14:04

 --- "Sofern die Brauerei auch zeitgeich Verpächter ist, hast du hier ohnehin nichts mitzureden, denn den Nachfolger wählt die Brauerei dann aus." ---

Die Brauerei ist nicht der Verpächter, mein Lokal ist in privatem Eigentum´und mein Vermieter hat mir freie Hand gelassen, einen akzeptablen Nachfolger zu finden. Dieser hat auch kein Problem, einen neuen Biervertrag über die noch offenen HL abzuschließen, ich hätte das nur gerne verhindert - das ist alles...

Ich hatte eine Information erhalten, dass nach 10 Jahren ein Bierabnahmevertrag als erfüllt gilt, auch wenn die HL nicht in vollem Umfang konsumiert wurden. Schadensersatzansprüche sollen angeblich wegen Sittenwidrigkeit nicht durchsetzbar sein. Diesbezüglich habe ich nach einer Zweitmeinung geforscht, aber da kennt sich leider niemand aus.

FordPrefect  15.05.2019, 14:22
@Susen1952
Die Brauerei ist nicht der Verpächter

OK, das wäre in Bayern nämlich der häufigste Fall.

Ich hatte eine Information erhalten, dass nach 10 Jahren ein Bierabnahmevertrag als erfüllt gilt, auch wenn die HL nicht in vollem Umfang konsumiert wurden.

Nein, so pauschal ist das falsch. Es kommt hier immer auf den genauen Vertragstext und ggfs. Nebenabreden im Einzelfall an, das kann in einem Forum nicht geleistet werden. Hier ist zwingend anwaltliche Hilfe hinzuzuziehen. Ich verweise nur mal beispielhaft auf diesen Fall:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Bierabnahmeverpflichtung-Schadensersatz--f1763.html

Schadensersatzansprüche sollen angeblich wegen Sittenwidrigkeit nicht durchsetzbar sein.

Nochmal: Hier ist bislang noch gar kein Schaden entstanden. Je nach Vertrag steht der Brauerei aber ggfs. eine Entschädigung für die nicht abgenommene Menge zu. -> Anwalt.

... hoffentlich, solche Vertagspartner wünscht sich doch keiner.

Erst unterschreiben, dann rechnen, und dann plötzlich zu teuer?

Da kann aber etwas nicht stimmen.

Ich kenne auch keinen Kollegen, der Wasser für 5 Cent im Großhandel bekommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Susen1952 
Fragesteller
 15.05.2019, 13:35

Ich habe doch nicht 11 Jahre lang das Mineralwasser im Handel gekauft, sondern nur in der letzten Zeit... Eigentlich war das unterm Strich nicht die große Einsparung...

Aber dass ich vor 11 Jahren einen verglasten Raucherraum für 40.000,- Euro in mein Cafe eingebaut habe, der dann in Bayern leider verboten wurde, danach fragt niemand, wie man das finanziell auffängt. Trotzdem danke für die Antwort...

schleudermaxe  15.05.2019, 13:48
@Susen1952

... das kenne ich auch, da hilft auch die Steuer wenig.