Kündigungsfrist in der Probezeit - kann man am letzten Tag dieser kündigen?
Die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit sind 14 Tage. Da muss man weder zum 15 noch zum Ende des Monatsg kündigen, einfach 14 Tage.
Wenn man aber das Unternehmen zum Ende der Probe verlassen möchte, kann man dann auch am letzten Tag dieser seine Kündigung aussprechen oder muss man dann zum 15. die Kündigung ausgesprochen haben um zum Ende des monatsg zu gehen??
andersherum aus Arbeitgebersicht wäre es dann ja genauso: er könnte dem Arbeitnehmer am letzten Tag der Probezeit kündigen?!
4 Antworten
Ja auch am letzten Tag der Kündigungsfrist kann man kündigen oder gekündigt werden:
Das gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die Kündigung kannst du auch am letzten Arbeitstag abgeben, allerdings musst du dennoch die Frist einhalten. Wenn du z. B. heute am Mittwoch die Kündigung überreichst, dann musst du noch bis zum Mittwoch, den 19.09.2018 dort arbeiten.
19.8. ja, das weiß ich. Danke.
Fristen sind einzuhalten, wenn man legal agieren möchte. Auch von Arbeitgebern. Diese stellen einen dann allerdings den Rest der Vertragslaufzeit frei oder man nimmt seinen Urlaub.
Das alles war aber nicht die Frage!
Dein Arbeitgeber kann dich während der Probezeit jederzeit von heute auf morgen ohne Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen .
Wenn in deinem Vertrag diese Kündigungsfrist während der Probezeit so steht , dann musst du 14 Tage vor Ende der Probezeit zum Ende der Probezeit kündigen .
D.h. Ich könnte am 28.9 noch gekündigt werden (innerhalb der Probezeit), der Arbeitgeber müsste mir dann aber noch 14 Tage mein Gehalt zahlen, denn ich habe ja eine gesetzliche Kündigungsfrist von 14 Tagen. Ich wäre dann erst ab dem 15.10 arbeitslos.
Wie du darauf kommst das es vom 28.9. bis zum 15.10. vierzehn Tage sind, erschleißt sich mir überhaupt nicht
Der 28.9 ist ein Freitag und wäre letzter Zustellungstag der Kündigung. Dann 14 Tage und es wäre der 12 - aber der 15 ist dann erst wieder ein Montag, so meinte ich das.
Der erste arbeitslose Tag wäre dann trotzdem der 13. und nicht der 15.
Das ist leider falsch!
Jede Vertragspartei kann am letzten Tag der Probezeit mit der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen - vorausgesetzt man kann den Zugang der Kündigung beweisen.
Anm.: Am besten das Kündigungsschreiben unter Zeugen persönlich übergeben.