Ab wann und wie oft zahlt eine Haftpflichtversicherung?

7 Antworten

Glasschaden wird nicht ersetzt, da es dafür Glasversicherungen gibt. Ausserdem muss in den Bedingungen der PHV noch Mietsachschäden mitversichert sein. Die PHV wird sich die Schäden ansehen, hat aber das Recht genau wie du nach jeden Schaden zu kündigen. Also würde ich den höchsten Schaden zuerst angeben. Ich würde da vorher in den AGB der PHV nachsehen was versichert ist oder unter einen Freund dort mit anderem Namen nachfragen lassen !

Was du vorschlägst, geht in Richtung Betrug.

@bitmap

Nein, das ist kein Betrug. Es kann sich jeder bei einer Versicherung erkundigen ! Wenn man selbst anruft und seinen Namen nennt wird man registriert ! Aber es ist schon so, dass man den ersten Schaden zuerst melden muss - da muss ich dir recht geben !

Schäden müssen unmittelbar nach ihrer Entstehung gemeldet werden! Sind sie denn jetzt erst entstanden? Wenn keine Wartezeit vereinbart ist, müsste die Versicherung zahlen. Man hört aber immer wieder, dass Versicherungen wieder kündigen, wenn zuviele Schäden gemeldet wurden. Das wird dann in eine Zentralregister gespeichert und man kann Probleme bekommen, eine andere Versicherung zu bekommen.

Ja genau. Wie bereits erwähnt zahlt die Haftpflicht für Schäden die ab Versicherungsschutz entstehen, nicht für Schäden die vorher entstanden sind.

Darüber hinaus ist das mit den unmittelbaren Geschichte auch fast richtig. Ausser es handelt sich um Allmählichkeitsschäden. Diese sind nicht in jeder Police versichert.

Dafür ist die Haftpflichtversicherung nicht zuständig sondern die Hausrat. Und sebst die zahlt nur, wenn der Schaden unmittelbar gemeldet wurde. Ihr werdet also für den Schaden selbst aufkommen müssen. Es sei denn, ihr könnt es als Verschleiß deklarieren.

Meine Wissens zahlt die Versicherung auch nur noch den Zeitwert der beschädigten Teile. Kommt aber vielleicht auch auf die Versicherungspolice an.