Gläubiger verlangt Quotenübersicht und Gläubigeraufstellung?
Hallo,
ich hatte u.a einem Gläubiger ein Vergleichsangebot gemacht. Dieser verlangt nun eine Gläubigeraufstellung und Quotenübersicht.
Ich kenne mich damit nicht aus. Ich liste also die Gläubiger auf die existieren und schreibe dazu wie viel Schulden bestehen und wie viel ich jedem geboten habe, oder wie macht man das?
Können mir irgendwelche Angaben zum Nachteil werden? Wird bei den anderen Gläubigern nachgefragt?
Das Problem ist, die wollen so lange nicht entscheiden, bis ich entsprechendes vorgelegt habe.
Danke für die Antwort(en)!
4 Antworten
Dass du ein Vergleichsangebot eigenständig machst spricht nichts dagegen. Eine Quote berechnen kannst du garnicht eigenständig machen. Die Schuldnerberater haben ein spezielles Programm zur Berechnung der Quote. Der Gläubiger will dich nur verunsichern. Drohe ihm einfach wenn er auf dieses Angebot nicht eingeht, gehst du in die Insolvenz und was dass für dem heißt weiß er nur zu gut. Also kurz gesagt Angebot machen, wenn er ablehnt Schuldnerberater aufsuchen und der wird sich dann mit dem auseinandersetzen.
Die PI sollte nicht direkt angedroht werden. Es reicht wenn Du erwähnst das der Schuldner Berater sich melden wird. Dann weis der GL ohnehin was kommen wird.
Eine Quote berechnen kannst du garnicht eigenständig machen
Ich bitte dich. Das kann natürlich jeder machen, der in der Schule aufgepasst hat. Das ist einfacher Dreisatz.
Drohe ihm einfach wenn er auf dieses Angebot nicht eingeht, gehst du in die Insolvenz und was dass für dem heißt weiß er nur zu gut.
Genau, ab mit der Kanone auf Spatzen schießen.
Ach Kind, du hast doch keine Insolvenz durchgemacht. Du weißt doch nicht von was ich rede. Dass was ich schreibe bezieht sich alles auf eigene Erfahrungen. Die Gläubiger wollen dich unter Druck setzen, dann den Spieß einfach umdrehen.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Du hast behauptet, man brauche eine spezielle Software. Das ist aber ziemlicher Unsinn. Im Endeffekt ist das einfacher Dreisatz. Keine Zauberei.
Ansonsten: Solange eine Einigung in Sicht ist, muss man nichts androhen. Man kann nüchtern einfach schreiben, wie die Sachlage ausschaut und fertig.
Wenn der eine Gläubiger nicht zustimmt, lässt man sich vom Schuldnerberater die fehlgeschlagene Einigung bestätigen und beantragt bei Gericht eine Privatinsolvenz und zugleich eine erzwungene Einigung (Voraussetzung die übrigen Gläubiger stellen auch die Summenmehrheit).
Um mehr geht es nicht.
Und was deine übrigen Andeutungen angeht: Ich habe mich nun schon so viele Jahre mit all dem beschäftigt, bin in bundesweiten Arbeitsgruppen aktiv. Glaube mir einfach mal, wenn ich weiß, wovon ich rede.
Dieses Progrsmm gibt es. Schönen Tag nich
Natürlich gibt es solche Programme. Es gibt auch ein Programm, was einen erinnert, aufzustehen. Das nennt sich dann Wecker. Oder ein Programm, was in der Lage ist "1+1" auszurechnen. Aber irgendeine Magie steckt da halt nicht dahinter.
Ich gebs auf
Mehr Hintergrund infos ! Forderung tituliert ? Gab es schon Pfändungsversuche ? Falls ja : Fruchtlos ? Die Forderungen der anderen Gläubiger : Tituliert ?
Ja, alles tituliert und ja alle Forderungen wurden schon versucht durch einen GV einzutreiben. Ich war auch bereits bei der Schuldnerberatung. Allerdings tat sich in dem Jahr nichts, bin wirklich unzufrieden und der Beratungsgutschein ist ausgelaufen. Deswegen hatten wir vereinbart dass ich es selber noch mal versuche und sollte es nicht klappen, müsst ich mir halt wieder solch einen Gutschein besorgen, was ich jedoch vermeiden möchte. Bisher klappt es gut und es tut sich mal endlich was, außer diesem Gläubiger eben. Ich habe ihm nicht gedroht, sondern nun klar gemacht dass eine Insolvenz anstünde, in so fern sich keine Einigung finden lässt und ich erneut zur Schuldnerberatung müsste. Ich habe eine Auflistung aller Gläubiger noch vorgenommen, die Höhen der Summe und was ich (prozentual) je geboten habe und dazu geschrieben dass es professionell nur eine Schuldnerberatung leisten kann und ich nicht mehr anbieten kann. Jedem Gläubiger habe ich 30-40 % angeboten und diesen Gläubiger nun sogar 3 % mehr.
OK, die Vermögensauskunft ( früher EV) hast Du schon geleistet ?
Bezüglich der unteren Frage des scores : Der ist angesichts der Titulierungen sicherlich im grottigen Bereich.
Da sind 30 bis 40 % zu hoch angesetzt. Man bietet z.b 15 bis 20 % und lässt sich auf 30 hochloaden.
Bei Vergleich angeboten hat man nicht selbst das Geld sondern bekommt es nur zweckgebunden von einem Familienangehörigen geliehen ;)
Dein letzter Satz ist lustig. Das bekomme ich tatsächlich so und schreibe es auch immer dabei, dass der Verwandte mir einmalig die Möglichkeit bietet! Ja ich habe zu viel geboten, das Thema ist nun durch.:/ Zuvor hatte die Schuldnerberaterin allerdings gebote gemacht und die wurden abgelehnt. Kann ja jetzt auch nicht sagen ich biete weniger, dann werden die sicher erst recht nicht mehr einverstanden sein. Meinst du denn ich habe gute Chancen dass die nachdem ich diese blöde Liste geschickt habe sich auf den Vergleich einlassen? Und nachteilig kann mir das nicht werden, also schaden kann es nicht wenn ich denen die übrigen Gläubiger nenne? Ach so, ja die EV habe ich vor Jaaaaaahren mal geleistet, das war noch 2009 irgendwann. Danach nicht mehr, weil ich immer peu a peu alles bezahlt habe und auch vor dem GV habe ich seit einigen Jahren meine Ruhe. Und jetzt ist es fast durch und nun zickt dieses Inkasso-Unternehmen halt. Hach ja
Abwarten ! Keine Hektik ! Die Zeit ist bei diesem Pokerspiel auf Deiner Seite. Irgendwann melden die sich und bessern nach. ICH würde nichts an Listen Nachliefern. Kaum ein GL investiert erneut Taler für fruchtlose Vollstreckungsversuche.
Deine anderen titulierten Geschichten Zahlst Du in Raten ab ?
Okay, dann werde ich die Auflistung weg lassen. Der Rest ist bereits abgezahlt durch Einmalzahlungs-Vergleiche. Es sind nun noch ein paar Forderungen offen, an denen ich dran bin. Sollten das Inkasso nun ablehnen und weiter vehement auf diese Liste bestehen, einfach ignorieren und abwarten bis dann was kommt? Und wenn nichts kommt? Ich will das ja auch zum Abschluß bringen langsam mal. Ich danke dir auf jeden Fall sehr für die bisherigen Antworten!
Nochmal nachgefragt : Gehts um eine relevante größere Summe ? Diese Restschulden laufen nur auf Dich (keine Ehepartner hat mit unterschrieben) Um was für eine Art Gläubiger handelt es sich ? ( Bank, telko , Kredit etc PP )
Du solltest wissen das bei Vergleichsangeboten immer ein gewisser Automatismus einsetzt.
Bei den bereits bezahlten Sachen , falls noch nicht geschehen, entwerteter Titel oder Erledigungsschreiben einfordern bzw gut aufbewahren.
Bei den übrigen Restschulden an welchen Du dran bist sind aber keine Ratenzahlungsvereinbarungen mit Inkasso Büros gemeint ?
Hi. Nein die Summe ist nicht besonders hoch. Um die 1000 € Die Schulden laufen nur auf mich. Es sind in dem Fall Telekommunikationsschulden eines Handyanbieters, die an ein Inkasso abgetreten wurden. Ratenzahlungen leiste ich grundsätzlich nie. Titel fordere ich immer ein, falls sie nicht automatisch schon mitgeschickt werden, auch die Einrede der Zinsverjährung erfolgt immer vor einem Vergleich. LG
Das kannst du wirksam nur mit Hilfe einer Schuldnerberatung durchführen. Der Gläubiger will ja nicht, dass du dich mit ihm vergleichst, und alle anderen bekommen eine höhere Quote.
Ich habe jedem Gläubiger 30-40 % geboten. In dem vorliegenden Fall 42 % - Kann ich das nicht so schreiben?
Wenn du das selbst schreibst, kann er das glauben oder eben auch nicht
Wie ist Dein score ? Davon hängt vieles ab !
welcher score? Der von der Schufa? Da dort neg. Einträge sind, kann erst keiner berechnet werden, steht in der auskunft
Vielleicht hilft dir ein Insolvenzberatung weiter, die mach sowas jeden Tag.
Ich war bereits bei der Schuldnerberatung und habe vereinbart, dass ich es erst mal selber probiere. Und nun verlangt eben ein Gläubiger das oben genannte.
Ich danke dir, du hast mir echt den Abend gerettet. Endlich wird man mal nicht angegangen. Danke. :-)