Kann man ein Baudarlehen nach Ablauf der Zinsbindung tilgen?
Oder kann man auch dann nur im Rahmen der vereinbarten Sondertilgungen das Baudarlehen abzahlen?
5 Antworten
Normalerweise kann man das Darlehen tilgen, wenn die Zinsbindungsfrist abgelaufen ist. (Man kann es natürlich auch vorher tilgen, aber das kostet.)
Während der Zinsbindungsphase kann man nur die vereinbarten Sondertilgungen vornehmen (ohne die Diskussion um Vorfälligkeitsentschädigung zu beginnen). Zum Ende der Zinsbindungsphase kann das Darlehn teilweise oder vollständig zurückgezahlt werden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist dann nicht zu diskutieren.
Üblicherweise macht der Kreditgeber einige Wochen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist ein Angebot über einen neuen Festzins und bietet alternative Zinsbindungsphasen an.
Du tust gut daran, wenn Du Dir bereits vorher alternative Vergleichsangebote einholst. Allerdings achte darauf, daß dabei nicht wieder mit einer Tilgung von anfänglich 1 % p.a. begonnen wird, sondern Du mit unveränderter Annuität (= Kapitaldienstrate = Summe aus Tilgungs- und Zinsrate) weiterzahlst, sonst werden die Angebote nicht vergleichbar. Auch der Zahlungsrhythmus und die Tilgungs- und Zinsverrechnung müssen gleichartig sein, sonst wird es unvergleichbar.
Evtl. lohnt sich auch eine kostenpflichtige Beratung durch die Verbraucherzentrale. Das erspart Dir Kummer und Intransparenz.
Nach der Zinsbindung ist das Darlehen gekündigt. Du kannst als nach Ablauf der Zinsbindung das Darlehen vollständig tilgen oder du machst eine eine Anschlussfinanzierung mit einer geringeren Darlehsnsumme.
Kommt auf die vereinbarte Laufzeit an. Meistens haben das Banken nicht so gern, besonders in einer Hochzinsphase. Aber es hilft natürlich immer mit ihnen zu verhandeln.
Nach Ablauf der Zinsbindung kann man ein Baudarlehen ganz oder teilweise ohne Kosten zurückzahlen. Ob nun durch Eigenkapital oder Umschuldung durch eine andere Bank spielt keine Rolle.