Braucht ein " Quad " eine TÜV-Plakette?

4 Antworten

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das hängt davon ab, wie das Quad beschrieben ist. Wenn es eine Lof-Zugmaschine ist, dann benötigt es keine AU. Sollte es anders beschrieben sein (4-rädriges Kfz zur PersBeförderung etc.), dann wird ein AU-Nachweis benötigt. Diesen hat man allerdings nicht, wenn das Quad erst 2 Jahre alt wird, da man bei der Erstzulassung keine AU-Bescheinigung benötigt und auch keine erhält. Solltest Du noch alte Nummernschilder vom Quad haben, dann einfach nachschauen, ob beim vorderen eine AU-Plakette drauf ist oder nicht. Das Quad ist grundsätzlich auch HU-pflichtig, hier gilt das Gleiche wie für die AU (außer es läuft nur 45km/h mit Vers-Kennzeichen, dann entfällt alles)

Wenn Du einen Fahrzeugbrief und -schein für das Quad hast, ist es zulassungspflichtig. Also ja!

Wenn Fahrzeugschein dann ja

wenn Betriebserlaubnis dann nein

Benny27  19.07.2009, 12:43

DH!

Viele Infos dazu gibt es auch hier:

www.dasquadforum.de