Oldtimer mit Fahrzeugbrief aber ohne Fahrzeugschein zulassen?
Ich habe einen Oldtimer der seit 1999 abgemeldet ist. Die Stilllegung ist im Brief eingetragen. Es gibt aber keinen Fahrzeugschein zu dem Fahrzeug.Wie war das denn im Jahr 1999? Kann ich nun mit Brief und Tüv Bescheinigung den Oldi anmelden?
3 Antworten

Der Brief reicht völlig aus für die Zulassung, da früher der Schein bei Abmeldung eingezogen wurde.

ja, wenn der wagen abgemeldet wird, hat man auch keinen schein mehr, glaube ich
aber geht auf jeden fall

im Jahr 1999 gab es noch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein.
Bei der Stillegung wurde der Fahrzeugschein von der Zulassungsstelle eingezogen und nur der Fahrzeugbrief ausgehändigt.
Das Fahrzeug kann allein mit dem Fahrzeugbrief ganz normal wieder zugelassen werden (neuer TÜV vorrausgesetzt) der Fz- Brief wird bei Wiederinbetriebnahme eingezogen oder entwertet und die neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und II ausgehändigt