Finanziertes abgemeldetes Fahrzeug braucht TÜV

2 Antworten

Kurzzeitkennzeichen besorgen. Dazu braucht man keine Papiere außer dem Persopnalausweis und einem Versicherungsnachweis. Für direkte Fahrten zur HU/Werkstatt geht das auch nach dem 1.4.15

Du hast doch sicherlich noch den Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I, damit kannst Du die HU machen lassen, das StVA kann Dir auch die gespeicherten Zulassungsdaten audrucken, den Brief / Zulassungsbescheinigung Teil II brauchst Du zur HU nicht.

Wenn Du das Kennzeichen beim Abmelden auf das Fahrzeug reserviert hast, dann ist ihm ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt, dann darfst Du mit dem Kennzeichen zur HU fahren und benötigst kein Kurzzeitkennzeichen.

Wenn Du es nicht reserviert hast, brauchst Du ein Kurzzeitkennzeichen.

Geregelt in §10(4) FZV

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.