Auto Zwangsstilllegung

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das stimmt und stimm auch nicht. Wenn Du nach einer Zwangsstillegung das afhrzeug wieder auf den selben Halter anmelden willst, dann reicht die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeug-Schein). Wenn Du das Auto auf einen anderen Halter ummelden willst benötigst Du beide Zulassungsbescheinigungen (Teil I und II), Wenn Du noch die alten Papiere (Brief und Schein) hast, benötigs Du auch beides, denn dann bekommst Du die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und II.

xvoodoox09 
Fragesteller
 11.12.2013, 21:02

ja also das soll der selbe halter sein. nur ich versichere es auf meinem Vater erstmal

siola55  11.12.2013, 21:47
@xvoodoox09

... und wer bezahlt die neue Versicherung??? Du mußt einfach erst mal den Rückstand der alten Versicherung bezahlen, bevor du schon wieder an ein neues "getürktes" Versicherungsgeschäft denkst!!! Da stehst du eh' schon auf der roten Liste...

xvoodoox09 
Fragesteller
 11.12.2013, 22:25
@siola55

Der Rückstand ist heute direkt bezahlt worden.... Ist ja klar das dass erstmal gemacht werden muss

Du brauchst den Brief. Eine neue Zulassung wird dann ja auf deinen Vater ausgestellt. Die Neuanmeldung muss dann dein Vater vornehmen lassen, bzw. dir eine Vollmacht ausstellen. Außerdem musst du SEINEN Personalausweis vorlegen.

Die Versicherung wird dann wohl noch einen Jahresbeitrag im voraus haben wollen.

Hast du deinen Führerschein auf Probe?

Ja? Na dann ab zum Aufbauseminar... du hast dir nämlich durch die Zwangsstillegung 2 Punkte eingehandelt...