Ist es normal das vorne am KFZ Schild keine Plakette an gebracht wird?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die ASU wie hier immer wieder geschrieben wurde gibt es seit 20 Jahren nicht mehr. Damals wurde sie in AU umbenannt. Seit dem erstzulassungsdatum 2006 wurde die AU nur noch mit der HU gemacht und seit dem 01.01.2010 gibt es die AU nur noch in Verbindung mit der HU zusammen, die AU darf dabei bis zu 4 Wochen vor der HU gemacht worden sein. Aber nicht nachher. Und es gibt seit dem 01.01.2010 keine einzelne Plakette mehr für die AU. Diese wird in Form der HU Plakette mit der HU zusammen auf dem hinteren Nummernschild verklebt. Zudem besteht auch keine Verpflichtung des Kunden, die Prüfbescheinigung der AU auf zu bewahren, da diese auf dem Tüvbericht vermerkt wird und die AU ausführende Instanz eine Kopie min. 3 Jahre aufheben muß.

Tausend Dank, für die gute Antwort. Nun weiß ich endlich bescheid was es damit auf sich hat. Ich hatte mein Tüv im November oder Dezember 2009 gemacht. Also gerade mal 1 Monat vor der neuen Bestimmung. Daher hatte ich keinen blassen Schimmer, was diese Plakette betrifft!

seit einiger zeit gibt es keine au mehr, bzw. wird die jetzt IMMER zusammen mit dem tüv gemacht also braucht man keine extra plakette mehr

Hallole zusammen

Hier sind wieder ganz schlaue Unterwegs.. Die ASU oder auch AU ist weiterhin erforderlich. . sie wird allerdings auf dem HU Bericht als Durchgeführt bzw Bestanden geführt. somit ist der eigendliche HU Prüfbericht als Nachweis alleine ausreichend. Allerdings sollte dieser AU Prüfbericht mit den Messwerten aufbewahrt werden denn zum einen ist dieser ein Nachweis der vom Gesezgeber gefordert wird und so der Aufbewahrungspflicht für die Dauer der Gültigkeit unterliegt zum anderen gibt diese Aufschluß über zustand und Qualität des Motors bei einem möglichen weiterverkauf. Ich kaufe kein Fahrzeug wenn die AU Bescheinigungen nicht vorliegen bzw wenigstends die letzten drei oder vier .

Joachim

Die seperate AU Bescheinigung braucht NICHT aufbewahrt werden. Die kann der Kunde wegwerfen. Wenn der Kunde beim Tüv diese machen läßt bekommt er z.b. keine seperate Bescheinigung mehr.

Du hast wohl noch keinen AU Lehrgang besucht,oder??

@Thunder1262

Auch dir Tausend Dank für die gute Antwort. Leider darf ich nur einen Stern vergeben!

@Thunder1262

Hallole Ist wirklich schon einige Jahre her weil ich es nicht mehr brauche aber die AU als bestandteil der Hauptuntersuchung ist durch den HU Bericht abgedeckt. Aufbewahrungspflicht .. Das ist ein Dokument dessen Aufbewahrungspflicht mit der ablaufenden Gültigkeit erlischt.. ich habe erklärt das dies aus preislichen Gründen beim Weiterverkauf sinnvoll ist bzw Sein kann. Ich kenne genügend Kunden die Wert darauf legen.. Joachim

Guten Morgen. Seit 2010 gehört die ASU zur HU. Damit wird nur noch eine Plakette nötig.

Als ich Tüv und Asu machte waren sie ja noch getrennt! Daher ja meine Frage. Ich hab ja auch zwei getrennte Protokolle(Asu und Tüv). Und auf meinen Schildern waren sie eben noch getrennt. Ist jetzt alles auf einer Plakette und ich muß das Asu Protokoll nicht mittführen? Ich weiß nichts von neuen Regelungen!

es gibt keine eigene ASU mehr. Also auch keine Plakette.

Selbstverständlich gibt es die noch, nur die Plakette fällt weg und sie wird zwingend mit dem Tüv, bis zu 4 Wochen vorher, gemacht.