Braucht man zum Umtausch der Ware die Originalverpackung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Juristischer Blödsinn

Falls ich dann etwas gekauft habe und es später umtauschen möchte, belehrt mich ein weiteres Schild: „Umtausch nur in der Originalverpackung!“ Auch dieses Schild ist: juristischer Blödsinn. Dies hat das OLG Hamm im Jahre 2004 entschieden und verbindlich festgelegt: Umtauschen kann man natürlich auch ohne Originalverpackung. Was übrigens auch einleuchtet: Denn man kann ja nicht allen Ernstes erwarten, dass der Käufer sämtliche Verpackungen sämtlicher jemals gekauften Produkte jahrelang in seinem Keller aufbewahrt, falls sich eines Tages ein Mangel zeigt und er die Ware dann umtauschen will. Deshalb: Der Umtausch ist auch ohne Originalverpackung möglich.

http://www.ksta.de/html/artikel/1218660375925.shtml

WeVau  27.12.2010, 17:12

Die Rechte kann der Verkäufer nicht dadurch abwehren, dass er die Beseitigung des Mangels von der Herausgabe der Originalverpackung abhängig macht. Der Verkäufer muss den Mangel beseitigen. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann sich etwas anderes ergeben, wenn nämlich die Sache nur wenige Tage alt ist und ohne die Verpackung nur schwer wieder verkauft werden kann.

http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/08/kann-man-eine-defekte-sache-auch-ohne-originalverpackung-zurueckgeben/

django09  27.12.2010, 17:13

ich werde meinen mann sofort auf den dachboden und in den neuen anbau schicken, damit er die altpapiertonne füllt-der hebt den ganzen rotz nämlich immer auf-es ist eine seuche. ich werde mir den gesetzestext ausdrucken und ihn vor die stirne pinnen-wir werden wieder viiel platz haben ...;)

niklass96 
Fragesteller
 27.12.2010, 17:15

gute Antwort leuchtet aauch alles ein was das auf der seite steht

Vicki  17.01.2011, 20:46
@niklass96

Schon interessant, dass unzureichende Antworten mit Sternen und DH belohnt werden. Interessant ist auch, dass in dem Bericht (1. Link) kein Aktenzeichen drin steht, so dass man nachlesen könnte, um welchen Tatsache sich dort handelt.

imager761  11.12.2015, 07:47

Wie man für diesen geschwurbelten Blödsinn hilfreichst ausgezeichnet weden kann, erschliesst sich mir nicht.

Copy&paste-Nullchecker wie du kapieren einfach nicht, dass "Umtausch" eine freiwillige Rücknahme des Händlers meint, die mit Ersatzlieferung sachmängelhafter Ware nichts zu tun hat.



G imager761

Tatsache ist, dass es in Deutschland kein Gesetz gibt, dass die Händler zur Warenumtausch/-rücknahme verpflichtet. Rückgaberecht, besser gesagt Widerrufsrecht existiert nur bei Fernabsatz, wobei die Frist hierfür auch nicht vom Gesetzgeber festgelegt ist.

Wenn Geschäfte die Ware zurücknehmen, dann handeln sie aus Kulanz. Aus diesem Grund können sie auch bestimmen, ob sie die einwandfreie Ware mit oder ohne Verpackung zurücknehmen.

Im Falle einer Reklamation spielt es keine Rolle, ob eine Verpackung vorhanden ist oder nicht. Bei einer Reklamation ist der Händler zur Nachbesserung verpflichtet. Auf einen fehlenden Karton kann er sich dabei nicht berufen.

Braucht man zum Umtausch der Ware die Originalverpackung?

Ja. Nur ist kulanter Umtausch eben nicht Sachmängehaftung eines defekten Geräts, dass der Händler auch so annehmen muss.

Man sollte die OVP während der zweijährigen Sachmängelhaftung aufbewahren, da man für sicheren Rücktransport haftet, es sei denn, man wollte sich dafür dann eine Verpackung besorgen oder den kostenpflichtigen Service von Verpackung und Abholung mancher Hersteller bezahlen.

G imager761

Wenn die Geräte defekt sind, brauchst Du nicht unbedingt einen Karton. Willst Du aber aus Kulanzgrüden umtauschen, benötigst Du den Originalkarton.

niklass96 
Fragesteller
 27.12.2010, 17:14

nur wenn sie defekt sind!

sushi1955  27.12.2010, 17:26
@niklass96

Steht da doch. Defekt.

Vicki  17.01.2011, 20:47

Kurz, bündig und richtig!! DH!

Medion hat sogar einen Abhol- und Bringdienst.

niklass96 
Fragesteller
 27.12.2010, 17:19

gut zu wissen kostet der extra?