Mais umgefahren, Fahrerflucht ja oder nein?
Hallo,
Hab da eine Frage, und zwar bin ich nachts einem Hasen ausgewichen und habe dann ein bisschen was von einem Maisfeld umgefahren. Nachdem ich nicht wusste wem das Feld gehört konnte ich das nicht melden. Und wegen ein paar Pflanzen wollte ich auch nicht die Polizei rufen. Kann mich da nun jemand wegen Fahrerflucht anzeigen, bzw inwiefern kann man mich dafür belangen? Kann ich durch sowas eine Nachschulung bekommen oder den Führerschein verlieren?
MfG Vincent
4 Antworten
wenn es rauskommt, dass du dem Bauern einen Schaden zugefügt hast, bleibt das immer noch eine Unfallflucht.
Spielt keine Rolle ob es NUR paar Maiskolben oder ein Zaun ist.
Auch wenn es nur Pflanzen sind, welche Du beschädigt hast - Du hast einen Sachschaden verursacht und hast somit Fahrerflucht begangen.
Sobald Du jemand Anderen in der Eigenschaft als Führer eines KFZ mit diesem einen Schaden zufügst und dich unerlaubt entfernst, handelst Du strafbar nach
§ 142 StGB, "Unerlaubtes entfernen vom Unfallort"
Hier bewegen wir uns in einem Straftatbestand, der sich nicht durch Aufbauseminare, Bußgelder oder Punkte, wie bei einer Ordnungswidrigkeit, tilgen läßt.
Was kommt auf dich zu, wenn man dich als Täter feststellt?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
Schadenersatz für den entstandenen Flurschaden.
Womöglich Entzug der Fahrerlaubnis.
Straftaten mit dem KFZ zu begehen kommt nie gut an bei Gericht.
Warte halt mal ab ob dich ein paar Maiskolben bei der Polizei anzeigen.