Kündigung Sportverein: Halle wegen Baufälligkeit gesperrt - wie verfassen?

3 Antworten

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich mit sofortiger Wirkung meine Mitgliedschaft zum ..... kündigen. Schaue in deinen Vertrag, ob da eine Frist bis wann eine Kündigung möglich ist, also vierteljährlich, halb oder ganzjährige Kündigungsfrist. Des weiteren beziehst du dich auf die baulichen Maßnahmen, die ein Training nicht zulassen, somit ein Sonderkündigungsrecht, da man eine Alternative nicht bieten kann. Das Ganze sendest du per Einschreiben mit Rückschein, somit hast du eine Bestätigung, dass deine Kündigung angekommen ist.

RedgePro 
Fragesteller
 04.04.2021, 19:24

Danke, so weit war ich auch schon. Allerdings würde ich gerne mehrere Paragraphen dazu nennen können, da der Verein bis jetzt auf Kündigungen anderer Mitglieder nicht eingegangen ist. Da ich mir einen rechtlichen Streit ersparen möchte, würde ich gerne eine professionelle Kündigung schreiben.

Es ist wirklich ein Verein? Dann kannst du die Vereinsmitgliedshaft zwar kündigen, aber nur zu den Satzungsbedingungen des Vereins, also unter Einhaltung von ggf. Kündigungsfristen und festgelegten Zeitpunkten, wann eine fristgerechte Kündigung wirksam wird (z. B. nur zum Jahresende, wenn das so in der Satzung steht). Anders könnte es sein, wenn du für die Nutzung des Fitness-Studios ein Entgelt über den normalen Vereinsbeitrag hinaus bezahlen sollst. Dann dann kannst du diese, über den Vereinsbeitrag hinausgehende, Zahlung wegen der Umstände verweigern. Nicht aber den normalen Vereinsbeitrag, weil jener nicht einer Gegenleistung des Vereins bedarf.

RedgePro 
Fragesteller
 04.04.2021, 19:55

Ja, es ist wirklich ein Verein... Der Beitrag ist der normale Vereinsbeitrag, bezieht sich allerdings nur auf die Benutzung des Fitnessstudios. Sieht ja dann also wirklich schlecht aus :/
Einen Moment, ich schicke ein Bild der Eintrittserklärung...

RedgePro 
Fragesteller
 04.04.2021, 20:01
@RedgePro

Ist hochgeladen

Mundenheimer  04.04.2021, 20:06
@RedgePro

Ich sehe das nicht so günstig. Der Verein hat drei Sparten, Fitness ist eine davon, es ist also der normale Vereinsbeitrag, nicht ein Zusatzentgelt für eine Zusatzleistung. Nach meiner Einschätzung bleibt dir nichts, als fristgerecht zum 30.06.2021 (nach und mit den dort festgelegten Bedingungen) die Vereinsmitgliedschaft zu kündigen, und bis dahin nach zu bezahlen.

RedgePro 
Fragesteller
 04.04.2021, 23:34
@Mundenheimer

So ein Mist... Aber vielen Dank für die Hilfe! :)

Ich bin bei Ihnen für Fitnesscenter angemeldet welches wegen Baufälligkeit gesperrt wurde. Insofern können die Dienstleistungen dort nicht mehr erbracht werden.

Hiermit kündige ich wegen Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) meine Mitgliedschaft im Verein XYZ zu. XX.XX.2021.

Die erteilte Einzugsermächtigung wird widerrufen.

RedgePro 
Fragesteller
 08.04.2021, 21:26

Danke, genau so etwas habe ich gesucht!

Wie sieht es mit der Antwort von @Mundenheimer aus, das scheint mir leider auch sehr plausibel zu sein? Ist ja leider ein Verein und kein reines Fitnessstudio...

GuenterLeipzig  08.04.2021, 21:37
@RedgePro

Na ja - das ist ja keine reguläre Situation. man kann sich auf den Standpunkt stellen, dass der Verein seine Gegenleistung der vertraglich vereinbarten Nutzung des Fitnesscenters nicht mehr erbringen kann und von dieser bauamtlich zwangsbefreit ist.

Insofern ist es recht und billig, dass auch Deinerseits eine Befreiung von den Pflichten erfolgt.

Das kann auf unterschiedliche Art und Weise geschehen.

  • Kündigung gemäß § 313 BGB, so dem die Satzung nicht entgegen steht
  • Aussetzung des Vertrages bis Trainingsbetrieb wieder möglich ist. In diesem Fall wird die Beitragzahlung ausgesetzt und die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer der Aussetzung des Vertrages

Es wäre mit dem Verein im Gespräch zu klären, welche Variante für beide Seiten akzeptabel sind.

Schaue Dir noch einmal die Satzung an, ob man dort noch Dinge herauslesen kann.

RedgePro 
Fragesteller
 09.04.2021, 00:00
@GuenterLeipzig

Danke, sehr hilfreich!

Die Satzung ist leider im Internet nicht öffentlich einsehbar, aber ich werde mal das Gespräch mit dem Vorstand suchen, danke!