Kulanzantrag

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Dein erster Ansprechpartner ist der Händler, der dir das Sofa verkauft hat. Gegen den Hersteller hast du höchstens Ansprüche aus einer freiwilligen Garantie, aber keine Gewährleistungsansprüche.

Ich würde diesem Händler (Porta) ganz schön Dampf machen, wenn der meinen würde, ich solle mich als Verbraucher wegen seiner mangelhaft gelieferten Ware an den Hersteller wenden. Vielleicht hat dein Händler ja auch B- oder C-Ware vom Hersteller gekauft und meint nun über dich, da heraus zu kommen und dies über dich abwälzen zu können, obwohl du evtl. den vollen Preis bezahlt hast oder nicht darüber vor Kauf informiert wurdest.

Porta macht es sich einfach!

Eigentlich müssen die sich darum kümmern, denn du hast mit Porta einen Vertrag und nicht mit dem Hersteller. So wälzt man gekonnt die Verantwortung auf den Kunden ab.

Du kannst das Sofa sogar zurückgeben, nicht zum Hersteller, sondern zu Porta und die müssen es kostenfrei abholen und dann umtauschen.

Nein, das geht nicht. Die dürfen schon noch nachbessern vorher.

@jankru

Nachbessern dürfen die schon aber auch dafür ist Porta erst einmal zuständig. was man an einem fehlerhaften Leder allerdings nachbessern will, erschließt sich mir nicht unbedingt.

@Knurri

Deswegen wäre es für beide erträglicher, einen Preisnachlass zu geben. Kunde hat Sofa, Porta hat seine Schuldigkeit getan. Besser als zwei gescheiterte Nachbesserungsversuche vor dem Umtausch. Und kulanter müsste Porta eigentlich nicht sein. Wäre aber vor allem für den Kunden mit viel Stress und Ärger verbunden. Während das Sofa repariert wird, sitzt er nämlich ohne da.Dann lieber vom Preis runter gehen, denke damit könnten sich beide abfinden, und Porta wäre Kulant.

@jankru

Vorher hatte er das Sofa ja auch nicht! Nach geltendem Recht ist Porta der Vertragspartner und nicht der Hersteller. Die Nachbesserungsversuche sind natürlich grundsätzlich erlaubt, jedoch nicht mehr als 2 solche Versuche. Schlagen sie fehl, dann hat der Kunde nach geltendem Recht einen Anspruch auf Wandlung.

@Knurri

Sag ich doch. einer ist gefailt, einen Versuch haben sie noch. Ist ja auch meine Meinung, das sich Porta da unberechtigt aus der schlinge ziehen will, aber mal eben so umtauschen ist halt nicht. Hier wäre es praktikabler, und das Recht hat der Verbraucher auch, vom Preis runter zu gehen. Aber vorher muss er Porta nochmal eine Möglichkeit der Nachbesserung einräumen. Wenn die sich aber jetzt schon Stur stellen, und mit komischen Ideen kommen, dann wirds ohne Anwalt wohl nichts werden. Ich empfehle hier einen Besuch bei der Verbraucherberatung, die können helfen.

Da wir nicht wissen koennen, ob es sich bei der "Macke" um einen Sachmangel handelt oder um eine bei Leder hinzunehmende Unregelmaessigkeit in der Struktur handelt, macht es wenig Sinn, hier in Bausch und Bogen auf den Verkaeufer ainzupruegeln.

Handelt es sich um einen Sachmangel, dann steht natuerlich der Verkaeufer in der Pflicht und m,an muss sich nicht auf den hersteller verweisen lassen. Handelt es sich aber lediglich um einen hinzunehmenden "Schoenheitsfehler", macht es der Verkaeufer schon richtig, wenn er den Kunden darauf hinweist, dass der Hersteller moeglicherweise dennoch auf dem Kulanzweg zu einer kleinen Draufgabe bereit sein koennte.

Fehler oder "!Macke" - das ist hier die Frage!

Eine Macke, also z. B. eine mechanische Beschädigung im Leder schon bei Lieferung ist eindeutig ein Fall von Gewährleistung - da ist Porta Dein Ansprechpartner!

Ist es ein "Fehler" im Leder, musst Du es wahrscheinlich hinnehmen, da Leder als Naturmaterial Unregelmäßigkeiten, z. B. auch kleine Narben, aufweisen darf.

Es handelt sich hierbei um Einen "Schönheitsfehler"..jedoch ist dieser DIREKT auf der Sitzfläche!! Wenn es woanders wäre kein Problem,aber dieser Fehler im LEder ist direkt auf der Sitzfläche...deswegen die Frage: Muss ich das jetzt so hinnehmen...oder hätte der Händler/ o. der hersteller darauf achten müssen und mir dieses Stück gar nicht erst Verkaufen dürfen,zumindest nicht ohne einen Preisnachlass.....