Braucht die Anwendung/ Durchsetzung des Katasterplans (Parkplätze am Mehrfamilienhaus) eine Abstimmung oder Mehrheit, wenn die Plätze falsch markiert sind?
Ich habe da ein Objekt und die Parkplätze sind nicht wie auf dem Plan markiert.
Wie sieht es da aus, wenn ich es so haben will, wie auf dem Katasterplan?
Ist keine Kleinigkeit, betrifft 7 von 10, deren Parkplätze zu schmal sind und im Plan breiter sind
Mit Katasterplan meine ich so einen Plan. Mich gerne korrigieren
Quelle: internet
4 Antworten
Das hat mit dem amtlichen "Katasterplan" nichts zu tun. Offensichtlich geht es um Sondernutzungsrechte, die zu den Wohnungen gehören und in der Teilungserklärung benannt und in einem Plan dargestellt sind. Wenn diese Stellplätze nun abweichend von der Teilungserklärung errichtet wurden stellt sich die Frage ob das dieser Bestimmung entsprechend umgebaut werden kann. Die Kosten dafür trägt die Eigentümergemeinschaft. Der Verwalter wird das nicht ohne Beschluss machen. Die weitere Frage ist, ob man nicht mit dem was ist leben kann.
Umbau, Ummarkierung ist möglich,
Bist du dir sicher? Gibt die Räumlichkeit das her, dass die betroffenen Parkplätze größer werden oder seid ihr dann damit ggf. schon auf dem Nachbargrundstück?
Die realen Markierungen wurden bis zur Hauswand als Grenze gemacht. Da wurde quasi alles reingepresst. Der Plan sieht vor, dass der äußerste Parkplatz in der Breite 90cm über die Hauswand geht und in unseren Hof "reinschaut". Da ist Platz. Über die 90cm hat dann, auch nach Plan, jeder seine 2,30m
Na dann mach mal....
Wende dich an die Hausverwaltung oder bring es bei der nächsten Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung, dann muss das beschieden werden, jemand beauftragt werden und die Markierungen werden geändert.
Kosten?
Für dich ist erstmal die teilungserklärung der WEG relevant. Wird diese nicht eingehalten, so wendest du dich an den Verwalter mit der Aufforderung dies zu korrigieren.
Das hat nichts mit der Frage zu tun
AHa? Du bist also alleineigentümer an dem Grundstück? Dann hast du recht. Sonst nicht.
teilungserklärung
die wird nicht eingehalten, weil die Markierungen falsch sind. Das ist doch selbstverständlich
Wenn die teilungserklärung nicht eingehalten wird, dann braucht es dafür natürlich keinen Beschluss.
Was ist mit den Kosten?
Der Verwalter setzt die Erklärung um. Die Kosten trägt die WEG. Ausnahme wäre, wenn sich ein Verursacher finden lässt.
Der Verwalter setzt die Erklärung um.
Das wird der ohne eine Beschluss nicht machen wollen. Mag sein, dass die Teilungserklärung reicht. Es gibt dann aber noch die Macht des Faktischen. Wenn Querulanten ihre Fahrzeuge nicht wegfahren, war es das. Die Nachbarn abschleppen lassen würde ich nicht machen.
Ich würde davon ausgehen, dass der Verwalter das ganze umsetzt, bis er auf Widerstand stößt.
Für die Klage auf Duldung wird er sich natürlich einen Beschluss holen.
Du kannst den Eigentümer darauf ansprechen. Wenn die Parkplätze mind. 2,5 x 5,0 m haben, hast Du aber schlechte Karten
Es sei denn, Dein Mietvertrag sagt etwas anderes aus.
Ich bin Eigentümer und die Parkplätze sind momentan um die 2-2,20m markiert. Auf dem Plan sind alle 2,30
Genau es geht um Sondernutzungsrechte am Gemeinschaftseigentum.
Es existiert ein Plan wo die Parkplätze cmgenau festgelegt sind - alle 2,30m (Katasterplan? Oder ist das der Plan aus der Teilungserklärung?). Die tatsächlichen Markierungen weichen davon ab, sind z.T. 2m breit
Umbau, Ummarkierung ist möglich, 2 Eigentümer blockieren das aus Bequemlichkeit.
Ist das nicht, wenn es im Plan genau festgelegt ist bereits mein "Eigentum", wenn die Markierungen falsch sind?
PS: kann sein, dass ich die Begriffe verwechsle. Der "Katasterplan sieht ca. So aus - Bild aus dem Internet oben