Regelung Parkplätze pro m² Wohnfläche

7 Antworten

  • Gibt es gesetzliche Regelungen? Nein
  • Wird so etwas immer individuell geregelt? Ja und zwar im Mietvertrag

Alles andere sind baurechtliche Vorgaben (Stichwort: Stellplatznachweis), die aber nichts mit deinem Mietverhältnis zu tun haben.

Üblich ist ein Parkplatz pro Wohnung. Das wird vom Bauamt für jede Wohngegend individuell festgelegt. Nur wenn Parkplatz Bestandteil des Mietvertrages ist hast du einen Anspruch.

ja das amt macht das übergeordnet, bei ihrer raumplanung

aber ich glaube, dass er meint, dass sein vermieter ihm einen parkplatz geben soll

Dir steht kein Parkplatz zu. Du kannst folgendes machen.

  1. Wenn vom Vermieter angeboten, kannst Du einen Stellplatz mieten

  2. Du kannst Dein Auto mehrere Blocks entfernt parken

  3. Du kannst zu Fuß unterwegs sein oder mit Fahrad/öffenlichen Verkehrsmitteln fahren

viertens. man kann sich von dritten eine garage in der nähe anmieten

Zustehen gar keiner. Und falls mitgemietet richtet sich das nicht nach der Wohnfläche. Üblich ist, falls vorhanden, 1 Stellplatz pro Wohnung. Normale PKW-Stellplätze sind ca. 2,3 x 3,5 m groß.

Nein , das Bedarf eines gesonderten Vertrages ! Parkplätze sind nicht automatisch bestandteil des MV Lg