Regelung Parkplätze pro m² Wohnfläche
Gibt es gesetzliche Regelungen, wieviele Parkplätze einem pro m² Wohneinheit in einem Mietshaus zustehen oder wird so etas immer individuell geregelt?
7 Antworten
- Gibt es gesetzliche Regelungen? Nein
- Wird so etwas immer individuell geregelt? Ja und zwar im Mietvertrag
Alles andere sind baurechtliche Vorgaben (Stichwort: Stellplatznachweis), die aber nichts mit deinem Mietverhältnis zu tun haben.
Üblich ist ein Parkplatz pro Wohnung. Das wird vom Bauamt für jede Wohngegend individuell festgelegt. Nur wenn Parkplatz Bestandteil des Mietvertrages ist hast du einen Anspruch.
ja das amt macht das übergeordnet, bei ihrer raumplanung
aber ich glaube, dass er meint, dass sein vermieter ihm einen parkplatz geben soll
Dir steht kein Parkplatz zu. Du kannst folgendes machen.
Wenn vom Vermieter angeboten, kannst Du einen Stellplatz mieten
Du kannst Dein Auto mehrere Blocks entfernt parken
Du kannst zu Fuß unterwegs sein oder mit Fahrad/öffenlichen Verkehrsmitteln fahren
viertens. man kann sich von dritten eine garage in der nähe anmieten
Zustehen gar keiner. Und falls mitgemietet richtet sich das nicht nach der Wohnfläche. Üblich ist, falls vorhanden, 1 Stellplatz pro Wohnung. Normale PKW-Stellplätze sind ca. 2,3 x 3,5 m groß.
Nein , das Bedarf eines gesonderten Vertrages ! Parkplätze sind nicht automatisch bestandteil des MV Lg