Darf ein Lebensmittelgeschäft die Parkplätze, die zum Geschäft gehören vermieten?

3 Antworten

Der Betreiber des Ladens muss die Parkplätze für seine Kunden bereit stellen oder sie gegen sehr hohe Kosten bei der Stadt ablösen.

Ich würde davon ausgehen, dass die Vermietung widerrechtlich geschieht und du solltest bei der Stadt nachfragen, ob diese Parkplätze nicht für die Kunden bereitgestellt werden müssen.

Genau, mein Kenntnisstand muss der Betreiber pro 30 qm
Ladenfläche ein Parkplatz für die Kunden zur Verfügung stellen, Danke für die schnelle
Antwort :)   Gruß Gregor

Also grundsätzlich kann das Lebensmittelgeschäft natürlich selbst entscheiden, was sie mit ihrem Grundstück und ihren Parkplätzen macht.

Du kannst dich ja mal beim Rathaus informieren, ob es da irgendwelche absprachen gab.

Wenn der Pächter der Parkplätze diese im großen Stil weitervermietet ist das aber eine Art von Gewerbe und ein solches müsste man meines Wissens anmelden.

Du kannst auch einfach beim Besitzer/Chef des Lebensmittelgeschäftes nachfragen, was es mit den Parkplätzen genau auf sich hat und welche Vereinbarungen bestehen.

Jeder Ladenbetreiber muss eine gewisse Anzahl von Parkplätzen nachweisen, damit das Gewerbe nicht die Parkplatzsituation der Umgebung belastet.

Nun, wenn es seine Parkflächen sind, darf der das natürlich, Ob das seinem Geschäft zuträglich ist, muss der selbst herausfinden.

Ich würde jedenfalls einen anderen Laden aufsuchen