Nachbar benützt ohne zu Fragen unsere Parkplätze

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Dabei handelt es sich um eine Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht (§§ 858, 862 BGB).

Du kannst dem Falschparker eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung zukommen lassen (vom Anwalt Deines Vertrauens aufsetzen lassen; die Gebühren für den Anwalt können in der Abmahnung geltend gemacht werden).

Weigert er sich, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, kannst Du gegen ihn auf Unterlassung klagen.

Wichtig: Dokumentiere (am besten mit Foto) genau, wann der Nachbar auf Deinem Parkplatz steht.

Genau so habe ich meine Parksünder abgewatscht und Recht behalten!

@Gerhart

Das ist gut. Das mit Foto und aufschreiben Wann und so mach ich ab jetzt. Meinen Vermieter hab ich auch schon bescheid gegeben. Danke LG

Man kann abschleppen lassen, das zahlt man aber erst mal selber. Vor allem wenn der Falschparker vor Ankunft des Abschleppers verschwindet zahlt man die Leerfahrt und bleibt komplett auf den Kosten sitzen ohne die Möglichkeit das Geld jemals zurück zu bekommen!

Als Mieter muß man sich an den Vermieter wenden und wenn der das nicht abstellt kein Geld mehr für den Parkplatz zahlen. Dann muß der Vermieter das Geld dem Falschparker oder dessen vermieter in rechnung stellen. oder der Vermieter lässt abschleppen, das kann der auch prima in Rechnung stellen wenn der Falschparker ebenfalls sein Mieter ist.

Wenn gar nichts geht und falls man selber einen Kleinwagen fährt und der ohne andere zu behindern dahinter passt, würde ich den einfach dort abstellen so daß der Falschparker nicht mehr raus kommt, man selber jederzeit. Das sollte man dann aber seinem Vermieter sagen, nicht dass der dann abschleppen lässt!

Und dann - aber nur wenn wirklich keine andere Möglichkeit mehr besteht die THW Methode: "4 Mann, 4 Schaufeln - weg damit!" Schiebt man 4 flache Schaufeln unter die Räder, kann man fast jedes Fahrzeug in beliebiger Richtung (also auch Seitwärts) trotz angezogener Bremse wegschaffen.

Mal an alle diejenigen die meinen Abschleppen hilft. Euch ist schon klar das er den Abschleppwagen erst einmal selber bezahlen muss und dann das Geld von seinem Nachbarn einklagen, oder? Klar kann er das machen aber bevor er auch nur eine Cent zurück hat wird er wenn er ihn regelmäßig abschleppen läßt schon tausende an Abschleppkosten "vorgestreckt" haben. Viel Spass bei dem versuch das Geld zu bekommen.

Es geht einzig über den Vermieter. Und das auch nur wenn der NAchbar den gleichen Vermieter hat. Bescheid sagen das der Parkplatz ständig Fremd beparkt wird und den Vermieter auffordern für Abhilfe zu sorgen. Ansonsten damit drohen keine weitere Miete für den Parkplatz zu zahlen oder falls der Platz in der normalen Miete mit drin ist eben mit Mietminderung drohen wegen fehlender Möglichkeit der Nutzung.

Es geht einzig über den Vermieter.

Nein. Es handelt sich um eine Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht. Dagegen kann man sich auch selbst wehren - siehe meine Antwort.

Wie begründe er sein Recht ? Vielleicht versteht er da etwas falsch. Wenn mit ihm direkt nicht mehr zu reden ist,wende dich an deinen Vermieter .Wünsch dir einen schönen Tag

Er meinte, weil wir nicht da sind, kann er diese benützen wie er sich das Denkt. Auf die Frage wo wir dann Parken sollen, meinte er es wär nicht sein Problem.

@Waidlerin1

Na,daß ist keine gerechtfertigte Begründung. Du wirst wohl ,aufgrund seiner Unsichtigkeit, einem Schritt weiter gehen müssen,

Lass sein Auto abschleppen ... wenn ers nach 6 mal erklären immer noch nicht begriffen hat , dass Du für Deinen Parkplatz Miete bezahlst.