Teilungserklärung Eigentumswohnung ist falsch
Kauf Eigentumswohnung, Flurstück falsch Vor 2 Jahren kaufte ich eine Wohnung mit 2 Grundbuchblättern, die als 1 Wohnung genutzt wird. Das Haus befindet sich auf einem Flurstück, dazu gehören 2 Kellerräume und 2 Parkplätze als Sondereigentum, gekennzeichnet mit den Nr. 3 und 9. Vor den Parklätzen läuft eine Privatstr., die die Zuwegung zu meinen Parkplätzen bildet und von vielen großen Fahrzeugen genutzt wird (Mischgebiet). Auf Frage beim Bauamt bekam ich einen Plan, aus dem hervorgeht, dass das Flurstück mit dem Haus (30/16) auf dem sich die Wohnungen befinden nur bis zu einem 1/2 m auf den Parkplatz reicht. Danach, mit ca. 2,5 m pro Parkplatz (11 Stück) steht jeder Parkplatz auf einem anderen Flurstück (145) (Privatstr.). Dieses Flurstück enthält eine Baulast zugunsten der Zuwegung der Parkplätze. In der Teilungserklärung ist aber von dem Flurstück 145 überhaupt keine Rede. Wenn der Eigentümer von 145 jetzt die Baulast streicht, ist der 1 qm große Parkplatz weder zu erreichen noch zu nutzen. Ich habe für den Makler eine Menge Geld gezahlt und fühle mich betrogen, dass diese wichtigen Details nicht genannt wurden. In der Teilungserklärung ist klar genannt, dass zu meinen Wohnungen die Parkplätze 3 und 9 als Sondernutzungsrecht gehören. Offensichtlich ist in dem ursprünglichen Bau von ca. 30 Jahren schon gemauschelt worden. Ich möchte vom Erbauer Schadensersatz wg. Falschaussage, ebenso wie vom Makler. Was kann ich tun.
2 Antworten
Du könntest erst dann etwas tun, wenn die Stellplätze nicht mehr nutzbar sind. Das wird jedoch nicht passieren, da eine Baulast nicht so einfach zu löschen ist, da müsste der durch die Baulast Bevorteilte zustimmen. Schadensersatzansprüche könntest du auch nur vom Verkäufer verlangen - vorausgesetzt es ist ein tatsächlicher Schaden vorhanden, was jedoch nach deiner Darstellung nicht der Fall zu sein scheint.
Um die Baulast zu streichen, müßte der Besitzer zuerst die Zustimmung von allen Parkplatzbesitzern erlangen, schließlich gilt die Baulast für die gesamte Zufahrt zu den Parkplätzen. Und die bekommt er nicht so ohne weiteres, weil da nicht nur alle Inhaber der Parkplatz-Sondernutzungsrechte, sondern auch die jeweilige Stadt oder Gemeinde davorsteht, bei der die (dann nicht mehr nutzbaren...) Stellplätze abgelöst werden müßten. So einfach ist das also nicht. Aber solange Du die Stellplätze samt Zufahrt ganz normal nutzen kannst, ist Dir kein Schaden entstanden, es gibt also keinen Grund für eine Klage.