Brauche dringend Hilfe! kann man einen unterschriebenen Arbeitsvertrag im Nachhinein nochmal ändern?

7 Antworten

Also eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und dabei ist es egal, ob der gegenüber das akzeptiert!

Wenn ich das aber richtig verstanden habe, hast du quasi nur eine Kündigungsabsicht geäußert und dann auf Druck (verständlich, da der AG dich ja braucht) die schriftliche Kündigung dann zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht, bzw. noch gar nicht?

Und ja, natürlich kannst du beim neuen AG nachfragen, dass es einen Zusatz gibt, dass der Vertragsbeginn nach einvernehmlichen Wunsch von beiden Seiten auf den xx.xx.xxxx verlegt wird. Müssen tut er es aber nicht...

Also mal mit dem neuen AG reden und die Situation schildern

Ja, mit einem sogenannten Änderungsvertrag. Muss mit beidseitigem Einverständnis stattfinden.

AU und fertig :-)

dumm gelaufen. wär halt schon besser gewesen ohne so ein heckmeck in den neuen job zu starten. kommt nicht so gut an.

wenn Du unentschuldigt nicht zu Arbeit erscheint beim alten AG, musst er Dich soweiso kündigen..;-)

Ist ja keine Art aber Details fehlen wie es eigentlich gelaufen ist....