Brauche dringend Hilfe! kann man einen unterschriebenen Arbeitsvertrag im Nachhinein nochmal ändern?
Ich habe einen neuen Job angeboten bekommen und diesen auch angenommen. Natürlich wollte ich erst kündigen nachdem ich den neuen Vertrag unterschrieben habe, da ich nicht ohne irgendwas da stehen wollte. Ich habe jetzt also den Vertrag unterschrieben mit dem Arbeitsbeginn 16.3. und wollte jetzt am 15.2 meinem alten AG kündigen (hab eine 4 wöchige Kündigungsfrist) ..leider hat dieser sich quer gestellt und wollte die Kündigung nicht akzeptieren. Er sagte er könnte mich wenns sein muss eine Woche später gehen lassen, jedoch brauch er mich die eine Woche noch dringend da eine große Veranstaltung im Haus ist und er sonst zu wenig Personal hat ..leider muss ich ehrlich gestehen hab ich mich einschüchtern lassen, mein Fehler .. Jetzt kann ich ja die Kündigungsfrist nicht einhalten und kann theoretisch nicht beim neuen AG anfangen. Könnte ich denn beim neuen AG nachfragen ob wir den Vertrag noch ändern können auf eine Woche später und mit meinem alten AG einen aufhebungsvertrag für den 22.3 machen oder kann man einen unterschriebenen Vertrag nicht so einfach ändern? Wenn nicht, was kann ich dann machen, um trotzdem am 16.3 meinen neuen Job anzutreten?
7 Antworten
Also eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und dabei ist es egal, ob der gegenüber das akzeptiert!
Wenn ich das aber richtig verstanden habe, hast du quasi nur eine Kündigungsabsicht geäußert und dann auf Druck (verständlich, da der AG dich ja braucht) die schriftliche Kündigung dann zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht, bzw. noch gar nicht?
Und ja, natürlich kannst du beim neuen AG nachfragen, dass es einen Zusatz gibt, dass der Vertragsbeginn nach einvernehmlichen Wunsch von beiden Seiten auf den xx.xx.xxxx verlegt wird. Müssen tut er es aber nicht...
Also mal mit dem neuen AG reden und die Situation schildern
Ja, mit einem sogenannten Änderungsvertrag. Muss mit beidseitigem Einverständnis stattfinden.
AU und fertig :-)
dumm gelaufen. wär halt schon besser gewesen ohne so ein heckmeck in den neuen job zu starten. kommt nicht so gut an.
wenn Du unentschuldigt nicht zu Arbeit erscheint beim alten AG, musst er Dich soweiso kündigen..;-)
Ist ja keine Art aber Details fehlen wie es eigentlich gelaufen ist....