kündigen 165 € job

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Arbeitnehmer mit geringfügiger Beschäftigung haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Vollzeitbeschäftigte.Wenn du nicht mehr in der Probezeit bist(Kündigungsfrist zwei Wochen),gilt die gesetzliche Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats.

Wenn du schon einen neuen Job hast,frag deinen Arbeitgeber,ob er mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden ist.Dann kann das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist oder zu einem vereinbarten Termin aufgehoben werden.

Übrigens:Auch mündliche Verträge sind rechtskräftig.

im Minijob besteht eine 14-tägige Kündigungsfrist (steht im BGB), die solltest du einhalten.

@Dea2010:"im Minijob besteht eine 14-tägige Kündigungsfrist (steht im BGB), die solltest du einhalten" : 14-tägige Kündigungsfrist gilt nur in der Probezeit.

Man kann dich bei einem Minijob fristlos kündigen, genauso kannst du das

@blauangel04:Aber dazu muss ein wichtiger Grund vorliegen!

als ich zu Anfang mit der Chefin sprach sagte sie nichts von Probezeit oder der gleichen.