Kann ich in der Probezeit fristlos kündigen?

5 Antworten

und Du warst nicht in der Lage dem neuen AG zu sagen das Du einen Job hast den Du erst kündigen mußt??

Was würdest Du sagen wenn der AG Dich von heute auf morgen rausschmeißt? 

Sein Arbeitsverhältnis sollte man ordentlich beenden. In Deinem Fall wären das 2 Wochen Frist oder eine saubere Absprache mit dem alten AG.

Das hatte er ja vor deshalb der neue Job ;)

@PlanlesSsound

Dann geh zu dem AG, sag das er nicht mehr kündigen brauch, ihr macht einen Aufhebungsvertrag und alle sind zufrieden.

Kommunikation ist immer gut.

Fristlose Kündigung in der Probezeit gilt nur für Ausbildungsverträgen. 

Eine "fristlose" Kündigung heißt ja auch richtig Kündigung mit "besonderem Grund"

Wenn du jetzt einfach nicht erscheinst, lieferst du dem Arbeitgeber einen solchen "besonderen Grund" Dann wirst du zusätzlich noch schadensersatzpflichtig.

Als Arbeitnehmer hast du in der Probezeit 2 Wochen Kündigungsfrist (gesetzlich).

Ich würde ordentlich kündigen und das Gespräch beim alten Arbeitgeber suchen. Vielleicht lässt er dich früher raus (ohne Lohnfortzahlung höchstwahrscheinlich)

Eigentlich Nein.

Eine fristlose Kündigung innerhalb der Probezeit wäre, obwohl unüblich, möglich, wenn diese für beide Teile vertraglich festgelegt worden ist...kann jede Vertragspartei fristlos, ohne Angaben von Gründen, innerhalb der Probezeit...

Ansonsten gilt innerhalb der Probezeit bei Teilzeit eine Kündigung (die kein Datum beinhaltet, z.B. zum 15. - oder Ende des Monats, demzufolge zu jedem Zeitpunkt) mit einer Frist von 14 Tagen ab Datum der eingereichten Kündigung.

Bluestory hat Dir einen guten Rat gegeben:...und das Gespräch mit dem alten Arbeitgeber suchen...damit dieser Dich sofort aus dem Vertrag lässt. Ob dieser dies dann tut, mag dahingestellt oder erst einmal offen - bleiben.

Dies wäre ausserdem nur fair und zeugt von intelligentem Lösungsvermögen schwieriger Situationen.

Liebe Grüße

Eine fristlose Kündigung innerhalb der Probezeit wäre, obwohl unüblich, möglich, wenn diese für beide Teile vertraglich festgelegt worden ist...kann jede Vertragspartei fristlos, ohne Angaben von Gründen, innerhalb der Probezeit...

Das ist völlig falsch (um nicht "Unsinn" zu sagen)!

Arbeitsvertraglich dürfen keine kürzeren als die gesetzlichen Kündigungsfristen vereinbart werden, das ist tarifvertraglichen Regelungen vorbehalten; eine Klausel, mit der die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung ohne wichtigen Grund ermöglicht werden soll, ist unwirksam!

Die fristlose Kündigung ohne wichtigen Grund ist nur in der Probezeit eines Ausbildungsverhältnisses möglich.

@Familiengerd

Wieso unsinnig? Hat der Fragesteller in irgendeiner Form verneint oder bejaht, ob "tariflichvertragliche Regelungen" bestehen oder andersherum? Nein, weshalb dies durchaus angenommen werden kann. Habe in meiner Antwort auch lediglich die Möglichkeit aufgezeigt, ohne näher darauf eingegangen zu sein. Warum Deine Eifrigkeit?

Vielleicht kann der Fragesteller dies beantworten, da zumindest selbiges (tarifliche Regelungen.., wie Du es ausdrückst) dem Arbeitsvertrag entnommen werden kann oder nach Rückfrage beim Arbeitgeber zu beantworten möglich ist. Ansonsten habe ich die Frage mit: "...eigentlich Nein..." korrekt , da es Varianten im Vertrag geben kann, beantwortet.

Liebe Grüße


@ngdplogistik

Okay - mit dieser Erläuterung zum umfassenderen Verständnis von "vertraglich" in Deiner Antwort hast Du selbstverständlich Recht! ;-)