Neu unterschriebenen Arbeitsvertrag widerrufen, trotz bestehenden Vertrag?

3 Antworten

Natürlich kann man von einem Arbeitsvertrag nicht einfach zurücktreten. Man muss ihn kündigen. Und zwar auch schon vor Beginn unter Einhaltung der darin vereinbarten Kündigungsfrist. Dies ist durch die im Kommentar zitierte Klausel ausgeschlossen. Heißt: du trittst den Vertrag an oder du machst dich möglicherweise schadensersatzpflichtig.

Das man einen noch bestehenden Vertrag auch erst mal kündigen muss, bevor man eine neue Stelle anfängt, sollte eigentlich auch jedem klar sein.

So wie ich das sehe, ersetzt doch der neue Arbeitsvertrag automatisch den alten Vertrag. So etwas müsste doch in dem neuen Vertrag auch stehen. Da handelt es sich doch sicher um einen Änderungsvertrag, was in der Regel immer im Sinne eines Vorteils für den Arbeitgeber gemacht wird. Also es laufen nun sicherlich nicht zwei Arbeitsverträge gleichzeitig. Einen Rücktritt vom neuen Arbeitsvertrag halte ich aufgrund der uns hier zur Verfügung gestellten Infos für ausgeschlossen.

Das kommt wohl auf die darin vereinbarten Kündigungsfristen an.

fury66 
Fragesteller
 27.02.2014, 20:41

Im "neuen" Vertrag steht als Klausel: "Eine Kündigung des Anstellungsvertrages vor Dienstantritt ist ausgeschlossen". Aber ich habe ja noch einen bestehenden Vertrag. Wenn ich diesen nicht künidge, kann ich die neue Stell ja nicht antreten. Seh ich das richtig?

hydralernae  27.02.2014, 20:58
@fury66

Vertrag ist Vertrag. Warum unterschreibst du denn einen neuen, wenn du den alten noch hast? Nun musst du dich an beide halten.

DerCAM  28.02.2014, 00:13
@fury66

Wenn du fuer den gleichen Tag ein Hotelzimmer in New York und eins in Moskau buchst, kannst du auch nicht beide nutzen und musst natuerlich trotzdem beide bezahlen.

Wenn du aus irgendwelchen Gruenden eine vertragliche Verpflichtung eingehst, die du nicht erfuellen kannst, befreit dich dies natuerlich nicht von der Erfuellungspflicht. Hier haftest du beiden Arbeitgebern gegenueber fuer die Erfuellung des jeweiligen Arbeitsvertrages. Da du das aber nicht kannst, machst du dich dem Arbeitgeber gegenueber schadensersatzpflichtig, bei dem du deine Verpflichtung nicht erfuellst.

Vermutlich sieht der neue Vertrag mit Kuendigungsverbot vor Beginn des Arbeitsverhaeltnisses auch eine Vertragsstrafe fuer den Fall des Nichtantritts vor. Sofern diese angemessen ist (nicht hoeher als das Gehalt, dass du erhalten wuerdest, wenn du die Stelle antreten und zum fruehestzulaessigen Termin kuendigen wuerdest), wirst du die bei Nichtantritt auch zahlen muessen.