Bodenbeläge vom Vormieter übernehmen vs. im Mietvertrag aufnehmen?

5 Antworten

Grundsätzlich ist es für Dich wichtig, ob die Böden des Vormieters, die Dir offenbar gut gefallen haben, bei seinem Auszug drin bleiben oder nicht.

Mal angenommen, der Vermieter verlangt, dass der Vormieter alle Böden wieder raus reisst, würde das bedeuten, dass Du selbst in der ganzen Wohnung neue Böden verlegen müßtest.

Sollte es nun so sein, dass der Vermieter seinem jetzigen Mieter sagt, er kann die Böden liegen lassen, wenn Nachmieter diese weiter haben wollen, dann müßtest Du dem Vormieter bestätigen, dass Du tatsächlich die Böden so willst, wie sie jetzt sind, also von Dir besichtigt wurden. Will der Vormieter Geld für die Böden, solltest Du Dir gut überlegen, ob Du wirklich dafür Geld ausgeben willst. Ich würde ablehnen, denn Du kannst jetzt noch nicht wissen, wie lange Du wirklich in der Wohnung bleiben wirst.

Und es kann gut sein, dass sich der Vormieter am Ende doch noch mit dem Vermieter einigt, dass die Böden bleiben können. Dann aber als Vermieter-Eigentum. Vorteil für Dich: Gute Fußböden ohne großen Aufwand und ohne zusätzliche Kosten.

Solltest Du dann die Wohnung ohne Böden angeboten bekommen, würde ich an Deiner Stelle die Miete kräftig runter handeln. Ich kenne jetzt nicht die Wohnfläche, aber angenommen, es würde Dich 1000 € kosten, neue Böden zu verlegen und Du verteilst diese Kosten auf 5 Jahre, dann wären das rund 17 € pro Monat. Bei Verteilung auf 3 Jahre wären es schon 28 € pro Monat. Demzufolge sollte eine Vergünstigung zwischen 17 und 30 € ausmachen.

Kannst bzw. mußt Du die Böden so übernehmen, sollte natürlich unbedingt vereinbart werden, dass Du die Wohnung auch mit diesen Böden wieder zurück geben musst.

Auf so etwas brauchst du dich nicht einzulassen. Die hast ausschließlich mit dem Vermieter zu tun.

Der kann vom vorherigen Mieter sogar verlangen, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.

Hallo DerHans,

dass man sich auf nichts einlassen muss ist natürlich klar. Es geht aber vielmehr darum eine gute Lösung zu finden. Es ist klar, dass bei einer richtigen Übernahme Forderungen auf den Mieter zukommen können, sobald dieser die Mietsache wieder kündigen will. (Das soll verhindert werden, indem der Vermieter die derzeitigen Beläge in die Mietsache aufnimmt, also vertraglich festhält.)

Sicher kann der Vermieter theoretisch vom Vormieter eine Entfernung verlangen, aber das soll ja gar nicht geschehen, da dies totale Entwertung bedeuten würde.

Es geht also um den Spagat zwischen

- keinen Rückbau vom Vormieter zu verlangen

- Bodenbeläge in die Mietsache aufnehmen, sodass keine Forderungen zum Rückbau an Mieter gestellt werden können 

- oder wenigstens einen Nachtrag zu erstellen, falls nur Übernahme möglich ist, dass der Rückbau nur das Entfernen und nicht die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes betrifft.

Auf jetzigen Rückbau kann man bestehen, weil man an einer Übernahme nicht interessiert ist, aber das bedeutet zum einen Abwertung und im Zweifel einfach die Entscheidung für einen anderen Mieter, da dieser mit Übernahme einverstanden sein könnte.

Was ist machbar, was ist üblich, usw. ?


@SophieMarie1990

Was ist machbar, was ist üblich

Das, was ein vermieter zulässt.

Nehmen wir mal an, da ist ein Bodenbelag der zwar neu ist, aber nicht hochwertíg; sprich er hält nicht lange. Dann muss der Vermieter mit einer baldigen Reparatur oder Austausch rechnen.

2. Fall:

Der Bodenbelag ist noch gut erhalten aber er war auch sehr teuer.

Eine Reparatur oder Austausch wäre daher auch mit hohen Kosten verbunden; man muss bedenken, das nicht alle Vermieter reich sind.

@johnnymcmuff

Die Seite wurde noch nicht so unsererseits betrachtet, danke.

Es geht im Grunde darum zu verhindern, dass man als neuer Mieter später, aus welchen Gründen auch immer das verlangt wird, dazu verpflichtet ist bzw. werden kann, die Böden alle rauszureißen bzw. einen Ursprungszustand zu erstellen, der dem Mieter nicht bekannt ist.

Wie der Urzustand war, das könnte man mit dem Vermieter abklären.

Und der Vermieter wird verhindern wollen für Reparaturen dieser Sachen aufkommen zu müssen und wenn er klug ist, wird er es nicht in den Mietvertrag aufnehmen und darauf bestehen dass Mieter und Vormieter sich darüber schriftlich einigen.

Es werden ja oft beispielsweise Bodenbeläge vom Vormieter übernommen, ist es daher unüblich, dass dies eventuell auch einfach in die Mietsache übergeht und somit Eigentum dem Vermieters wird?

Sachen die bei Einzug in der Wohnung sind, gelten als mitvermietet ( abgesehen von den Sachen die der Vormieter an Nachmieter überlassen hat), das weiß aber nicht jeder Vermieter.

Es gibt letztendlich drei Möglichkeiten. Du übernimmst die Böden vom Vormieter und wärst beim Auszug nach Aufforderung auch dafür verantwortlich, diese zu entfernen. Zweitens kannst du die Wohnung ohne Böden übernehmen. Drittens können die Böden in den Eigentum des Vermieters übergehen und Teil der Mietsache werden. Je nachdem wie der Wohnungsmarkt bei dir vor Ort aussieht wird der Vermieter aber nicht unbedingt daran interessiert sein, da die anderen Lösungen für ihm einfacher sind. Bei einem großen Wohnungsangebot vor Ort wird er aber lieber eine Wohnung mit besserer Ausstattung vermieten wollen.

Also wäre Option 1 die wahrscheinlichste, in der Hoffnung, dass man Glück hat, und keine derartige Forderungen gestellt bzw. nur teilweise gestellt würden bei Auszug.

Zwei Fragen noch dazu:

1) Rausreißen ist klar, aber wie verhält es sich mit dem Originalzustand der so nicht mehr nachvollziehbar ist. Angenommen es wurden seitens des Vormieters der PVC unter dem Laminat entfernt, angenommen die vorherigen Fliesen wurden abgeklopft und nicht nur überfliest, müsste der Mieter das dann auch wiederherstellen, falls dies gefordert wird? Das klingt doch sehr unverhältnismäßig.

2) Wie verhält es sich mit dieser Argumentation (wohlwissend, dass das eventuell auch eine unzureichende Aussage sein kann)? (Quelle: http://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietrecht-abstand-und-abloese.html)

"Hat der Vormieter in den letzten Jahren in die Wohnung investiert, steht ihm dafür mitunter eine finanzielle Entschädigung zu – und zwar vom Vermieter. Voraussetzung dafür ist, dass es sich bei den Investitionen um Ein- und Umbauten handelt, die den Wert der Wohnung nachweisbar gesteigert haben. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn in den Räumlichkeiten neues Parkett verlegt, ein neues Bad eingerichtet oder die Heizung überholt wurde.

Aufgepasst: Ablöseforderung dieser Art können nicht an Nachmieter gestellt werden. Hier ist der Eigentümer der Wohnung in der Verantwortung.

Anders liegt der Fall, wenn der Vormieter für Möbel oder seine Einbauküche Geld sehen möchte. Dann kann er die Ablöse nicht vom Vermieter verlangen, sondern muss diese mit seinem Nachmieter verhandeln. Das ist mitunter im Interesse beider Seiten – etwa dann, wenn ein Mobiliar noch gut in Schuss ist und perfekt in die Räumlichkeiten passt."

Hier wird also konkret zwischen baulichen Veränderungen und beispielsweise Ablöse einer EBK (erwähnt nur der Vollständigkeit halber, denn es würde so oder so eine eigene mitgebracht) unterschieden.

Tatsache ist auch, dass der Vormieter nichts für Bodenbeläge verlangt, die Sache nur "übergeben" will, damit er, so angenommen, nicht mehr als Eigentümer gilt und auch nicht mehr in eine Verpflichtung genommen wird. Eine Ablöse ohne Kostenbeitrag, einfache Übernahme.

Vielen Dank.

Sämtliche Einrichtungen, incl. Bodenbeläge, die bei Mietbeginn vorhanden sind, sind Bestandteil der Mietsache und demnach mitvermietet. Von einer Direktübernahme vom Vormieter rate ich ab. Das kann zu unangenehmen Überraschungen bei deinem Mietende führen. Der Vermieter kann und sollte (insofern er das möchte) die erneuerten Beläge vom Vormieter übernehmen. Will er das nicht, dürfte er vom Vormieter die Entfernung verlangen. Wenn die Beläge top sind ist eine Wohnwertverbesserung eingetreten die er bei der Miethöhe künftig berücksichtigen darf.