Bin ich verpflichtet, die Fliesen in der Küche neu zu verlegen, wenn ich ausziehe?

4 Antworten

Wenn der Vermieter dem Vormieter erlaubt hat den Boden zu fliesen und nicht bei Auszug den Rückbau verlangt hat ist das sein Problem wenn es nicht richtig gemacht wurde,bei dem was Du schilderst vermute ich das Wandfliesen auf dem Boden verlegt wurden,die halten solch eine Belastung natürlich nicht aus,und platzen ab,das kann dann nicht Dir angelastet werden,und ein gewisser Verschleiß an Bodenbelägen wenn er fachgerecht verlegt wurde ist auch dem Mieter nicht anzulasten!Das mit dem Waschbecken ist etwas anderes wenn es Dir kaputt gegangen ist,sind Schäden an Mietsachen in Deiner Haftpflichtversicherung mit enthalten dann übernimmt diese auch den Schaden.

Grundsätzlich zählt der bei Mietbeginn vorhandene Zustand zur Mietsache, ohne das dies vertragl. ausdrücklich bestimmt sein müsste.

Als M bist du grds. verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln. Du haftest für Beschädigungen, die über "übliche Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch" hinausgehen.

Wie sagt Rüdiger Hoffmann: "Man kann einen Duschvorhand verschimmeln lassen, muss man aber nicht".
Meint: Wer Schweres oder Hartes auf Waschbeckenränder oder Fliesenböden fallen lässt, hat für diese Beschädigung außergewöhnliche Abnutzung zu haften :-O

Wer unter seine Esszimmerstühle die falschen Gleiter montiert (lässt) und nicht auf die erforderlichen Filzgleiter umrüstet, hat dieses Verschulden zu tragen, mit dem der Boden zerkratzt wird.
Zwar nur den Zeitwert, also alt gegen neu muss der VM sich dabei anrechnen lassen, aber mit schlechter Qualität kann man sich nicht rausquatschen.

Melde den Schaden deiner PHV, sofern Mietschäden in deiner Police abgedeckt sind.

G imager761

andie61 hat recht, ich sehe das genauso.

ich schließe mich voll und ganz der Antwort von Andie61 an. Der Boden in der Küche kann dir nicht angelastet werden. Das Badezimmerwaschbecken, wirst du wohl ersetzen müssen.