Ablöse für Küche und Laminat von Vormieter
Hallo alle zusammen,
Ich habe folgendes Problem: Ich werde auf dem 01.08. eine Wohnung Mieten. Bei der Besichtigung der Wohnung durch den Vormieter hatte mir selbiger erklärt, die Küche und das verlegten Laminats wären verpflichtend für 700€ zu übernehmen. In meienr naivität, habe ich dem zugestimmt, da ich annahm, dass der Vormieter dies mit dem Vermieter abgestimmt hatte. Nun erhalte ich einen Mietvertrag, in dem explizit steht, dass die Küche "leer" ist. Vom Laminat auch keine Spur zu lesen. Auf rückfrage, was Küche und Laminat (auf ca. 20qm) denn wert sei, bekam ich dir Antwort "noch mehr als 700€", eine Rechnung gibt es aber weder für Küche noch Laminat. Die Küche ist angeblich 2,5 Jahre alt und von IKEA, neupreis könnte mit Herd und Ofen (Zanussi) bei ca. 1200€ gelegen haben. Für das Laminat will sie noch 250€ (in den 700 enthalten) WIsst ihr, ob ich nun verpflichtet bin, die 700€ zu bezahlen? Ich fühle mich ein bisschen über den Tisch gezogen, weil ich nicht glaube, dass die Küche und das Laminat das ohne Rechnung (und damit Garantie etc) nicht mehr wert sind.
Wäre super wenn jemand vllt erfahrung bei sowas hätte und mir einen Rat geben könnte.
8 Antworten
Rechtlich gesehen schuldet die Vormieterin dem Vermieter gegenüber Auzug in geräumtem Zustand.
Beanspruchst du den und schliesst nur dann Mietvertrag, hat sie ihre Einbauten entweder zurückzubauen oder du zahlst ihr einen angemessenen Ausgleich.
Hierbei wären 700 € keinsfalls verpflichtend: Mache ihr dein Angebot und verweise sie, wenn ihr das zu wenig erscheint, andernfalls auf ihre Rückbaupflicht gem. Mietvertrag :-)
G imager761
Hallo!
Die Küche ist laut Mietvertrag leer! Dein Vormieter hat die Küche gekauft und das Laminat legen lassen.
Wenn du nicht zugestimmt hättest,dann hätte dein Vormieter die Küche und den Belag wieder entfernen müssen!
An deiner Stelle würde ich versuchen noch etwas zu handeln!
Ansonsten ist alles korrekt!
LG
Wenn Du dem zugestimmt hast, bist Du auch dazu verpflichtet, das ist ein rechtsgültiger Vertrag...
Im Mietvertrag haben weder Küche noch Laminat etwas zu suchen, denn sie werden ja Dein Eigentum, welches Du nicht mietest...
Den vertrag konnte ich vor der besichtigung leider nicht einsehen, sonst wäre mir das klar gewesen. Leider bin ich auch absolut nicht bewandert auf dem Gebiet. Ist eine solche "mündliche Vereinbarung" also auch dann gültig, wenn ich, wie Droitteur schon sagte, getäuscht wurde um der wahren Hintergründe? Denn die Vormieterin hat unmissverständlich klar gemacht, dass die Ablöse der Küche verpflichtend sei für das Zustandekommen eines Mietvertrages. Wäre es möglich soetwas nachzuverhandeln? Ich bin tatsächlich auch bereit, alles abzulösen, aber die Tatsache, dass keine Rechnungen vorhanden sind midnert für mich den Wert doch enorm.
Wenn du mit dem Vormieter vereinbart hast, dass Kueche und Laminat fuer 700 Euro uebernommen werden, dann habt ihr einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen. Was Kueche und Laminat irgendwann mal gekostet oder heute noch wert sind, spielt keine Rolle. Es gilt das, was ihr vereinbart habt.
Eine Vertragsanfechtung wegen arglistiger Taeuschung halte ich hier fuer ziemlich aussichtslos. Der Mietvertrag kam schliesslich nicht mit dem Vormieter zustande sondern mit dem Vermieter. Somit musste dir auch klar sein, dass die Vertragsbedingungen nicht mit dem Vormieter auszuhandeln waren sondern mit dem Vermieter.