Ablöse für Küche und Laminat von Vormieter

8 Antworten

Rechtlich gesehen schuldet die Vormieterin dem Vermieter gegenüber Auzug in geräumtem Zustand.

Beanspruchst du den und schliesst nur dann Mietvertrag, hat sie ihre Einbauten entweder zurückzubauen oder du zahlst ihr einen angemessenen Ausgleich.

Hierbei wären 700 € keinsfalls verpflichtend: Mache ihr dein Angebot und verweise sie, wenn ihr das zu wenig erscheint, andernfalls auf ihre Rückbaupflicht gem. Mietvertrag :-)

G imager761

Sie oder er schrieb aber doch: "In meienr naivität, habe ich dem zugestimmt ...". Somit ist ein Kaufvertrag mit dem Vormieter zustande gekommen, der nun auch von beiden Seiten zu erfuellen ist. Kueche und Laminat bleiben drin und 700 Euro sind dafuer zu bezahlen. Wo siehst du da noch einen Verhandlungsspielraum?

@DerCAM

Macht es einen Unterschied, ob zu dieser Zeit bereits ein Mietvertrag zustande gekommen ist oder nicht?

@hochspannung007

Den Rat von imager könnte man vielleicht ebenfalls als Taktik nutzen, keine schlechte Idee; da sollte er dich aber besser selbst weiter beraten.

Ich hätte durchaus meine Zweifel, kenne mich da aber nicht aus.

@hochspannung007

Nein. Mietvertrag und Kaufvertrag haben nichts miteinander zu tun.

Einen Unterschied wuerde es nur dann machen, wenn der Kaufvertrag unter dem Vorbehalt des Zustandekommens eines Mietvertrages geschlossen wurde und es dann doch nicht zum Mietvertrag kam.

Hallo!

Die Küche ist laut Mietvertrag leer! Dein Vormieter hat die Küche gekauft und das Laminat legen lassen.

Wenn du nicht zugestimmt hättest,dann hätte dein Vormieter die Küche und den Belag wieder entfernen müssen!

An deiner Stelle würde ich versuchen noch etwas zu handeln!

Ansonsten ist alles korrekt!

LG

Wenn Du dem zugestimmt hast, bist Du auch dazu verpflichtet, das ist ein rechtsgültiger Vertrag...

Im Mietvertrag haben weder Küche noch Laminat etwas zu suchen, denn sie werden ja Dein Eigentum, welches Du nicht mietest...

Den vertrag konnte ich vor der besichtigung leider nicht einsehen, sonst wäre mir das klar gewesen. Leider bin ich auch absolut nicht bewandert auf dem Gebiet. Ist eine solche "mündliche Vereinbarung" also auch dann gültig, wenn ich, wie Droitteur schon sagte, getäuscht wurde um der wahren Hintergründe? Denn die Vormieterin hat unmissverständlich klar gemacht, dass die Ablöse der Küche verpflichtend sei für das Zustandekommen eines Mietvertrages. Wäre es möglich soetwas nachzuverhandeln? Ich bin tatsächlich auch bereit, alles abzulösen, aber die Tatsache, dass keine Rechnungen vorhanden sind midnert für mich den Wert doch enorm.

Der Mietvertrag über die Wohnung und der Kaufvertrag über Küche und Laminat kommen unabhängig voneinander zustande - es sind zwei verschiedene Verträge mit (vermute ich mal) auch zwei verschiedenen Vertragspartnern.

Wenn ich dich richtig verstehe, hast du mit dem Mietvertrag selbst kein Problem, nicht wahr?

Der Kaufvertrag dagegen bleibt erstmal bestehen, kann von dir aber problemlos durch "Anfechtung deiner Willenserklärung" aufgehoben werden. Dafür müsstest du aber auch beweisen können, dass du getäuscht wurdest - da ist das von mir beschriebene Problem, Rest wie unten.

Ich freue mich über jede Nachfrage, immer heraus damit :)

@Droitteur

Worüber ich mich auch wundere ist, dass die Vormieterin auf Nachfrage nicht bereit war, zumindest eine kurze Auflistung der einzelnen Kosten von Küche und Laminat zu machen. Bei einem kurzen Gespräh hatte sie auch durchsickern lassen, dass bei dem Geld noch die Ablösesumme drin ist, die sie selbst damals ihrem Vormieter für eine Küche gezahlt hat, die garnicht mehr in der Wohnung steht. Gibt es eine Art Rechtsgrundlage dafür, dass sie vorweisen muss, was sie mir eigentlich zu welchem Preis verkauft oder bin ich in jedem Fall dazu verpflichtet, die Katze im Sack zu kaufen?

@hochspannung007

Man kann Dinge auch als ganzes verkaufen.

Verträge schließt man mündlich schon beim Brötchenkauf. Und wenn man sich im Supermarkt gleich für einen ganzen Präsentkorb entscheidet, wird auch nicht jeder Gegenstand darin einzeln aufgeschlüsselt.

Dieses "Weiterreichen" kenne ich auch - in meiner Bundeswehrzeit wurden die Neuzugänge auf einer Stube immer verpflichtet, den dort stehenden Fernseher von den Abgängern abzukaufen (andernfalls würde der Fernseher mitgenommen werden/es wäre einfach Pflicht). Irgendwann kommen dann aber Neuzugänge, die es durchschauen, dass der Fernseher sowie so da bleibt, wo er schon seit Jahren steht - den Letzten (Abgänger) beißen dann die Hunde ;)

Das nur mal als Story zwischendurch.

Nochmal zu deinem Fall: Ihr habt euch über die Kaufsache und den Kaufpreis geeinigt - mehr ist im Grunde nicht nötig. Und verpflichtet, die Katze im Sack zu kaufen, bist du natürlich nicht - du hattest ja die Infos zur "Katze" und hättest ablehnen können.

Der Kaufvertrag ist deshalb auch trotz Täuschung durch den Verkäufer wirksam, weil es ja sein kann, dass sich das Geschäft für den Käufer doch noch als lohnend erweist. Darum soll der Käufer selbst entscheiden, ob er am Vertrag festhalten will oder lieber nicht, siehe § 123 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/123.html

@Droitteur

Mir wurde damals nur gesagt, es handle sich um Küche und Laminat - von einer "Vorgängerküche" war zu keinem Zeitpunkt die Rede, das kam erst danach zur Sprache, als ich sie gebeten habe, mir die Rechnung der Küche zu zeigen. Ist denn wenigstens dann was machbar?

@hochspannung007

Ob die Verkäuferin in ihrem "Preis" (700) ihre eigene damalige Zahlung berücksichtigt hat oder dabei ihren nächsten Schuhkauf im Blick hatte, ist für die Wirksamkeit des Vertrages ohne Belang.

Machbar ist in meinen Augen das in meiner Eingangsantwort vorgeschlagene. Meinst du, die Verkäuferin kann nachweisen, dass zwischen euch der Kaufvertrag geschlossen wurde? Wenn nicht, würde ich diesen Weg gehen.

Ggf kommen von imager weitere Details zu seiner Taktik; wenn er sich dazu äußert, beteilige ich mich gerne auch an seiner Diskussion.

@Droitteur

Wenn du uns in der Sache noch auf dem Laufen halten könntest, würde mich das übrigens sehr freuen :)

Wenn du mit dem Vormieter vereinbart hast, dass Kueche und Laminat fuer 700 Euro uebernommen werden, dann habt ihr einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen. Was Kueche und Laminat irgendwann mal gekostet oder heute noch wert sind, spielt keine Rolle. Es gilt das, was ihr vereinbart habt.

Eine Vertragsanfechtung wegen arglistiger Taeuschung halte ich hier fuer ziemlich aussichtslos. Der Mietvertrag kam schliesslich nicht mit dem Vormieter zustande sondern mit dem Vermieter. Somit musste dir auch klar sein, dass die Vertragsbedingungen nicht mit dem Vormieter auszuhandeln waren sondern mit dem Vermieter.