Ablöse für Küche und Laminat von Vormieter

8 Antworten

Rechtlich gesehen schuldet die Vormieterin dem Vermieter gegenüber Auzug in geräumtem Zustand.

Beanspruchst du den und schliesst nur dann Mietvertrag, hat sie ihre Einbauten entweder zurückzubauen oder du zahlst ihr einen angemessenen Ausgleich.

Hierbei wären 700 € keinsfalls verpflichtend: Mache ihr dein Angebot und verweise sie, wenn ihr das zu wenig erscheint, andernfalls auf ihre Rückbaupflicht gem. Mietvertrag :-)

G imager761

Hallo!

Die Küche ist laut Mietvertrag leer! Dein Vormieter hat die Küche gekauft und das Laminat legen lassen.

Wenn du nicht zugestimmt hättest,dann hätte dein Vormieter die Küche und den Belag wieder entfernen müssen!

An deiner Stelle würde ich versuchen noch etwas zu handeln!

Ansonsten ist alles korrekt!

LG

Wenn Du dem zugestimmt hast, bist Du auch dazu verpflichtet, das ist ein rechtsgültiger Vertrag...

Im Mietvertrag haben weder Küche noch Laminat etwas zu suchen, denn sie werden ja Dein Eigentum, welches Du nicht mietest...

Den vertrag konnte ich vor der besichtigung leider nicht einsehen, sonst wäre mir das klar gewesen. Leider bin ich auch absolut nicht bewandert auf dem Gebiet. Ist eine solche "mündliche Vereinbarung" also auch dann gültig, wenn ich, wie Droitteur schon sagte, getäuscht wurde um der wahren Hintergründe? Denn die Vormieterin hat unmissverständlich klar gemacht, dass die Ablöse der Küche verpflichtend sei für das Zustandekommen eines Mietvertrages. Wäre es möglich soetwas nachzuverhandeln? Ich bin tatsächlich auch bereit, alles abzulösen, aber die Tatsache, dass keine Rechnungen vorhanden sind midnert für mich den Wert doch enorm.

Wenn du mit dem Vormieter vereinbart hast, dass Kueche und Laminat fuer 700 Euro uebernommen werden, dann habt ihr einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen. Was Kueche und Laminat irgendwann mal gekostet oder heute noch wert sind, spielt keine Rolle. Es gilt das, was ihr vereinbart habt.

Eine Vertragsanfechtung wegen arglistiger Taeuschung halte ich hier fuer ziemlich aussichtslos. Der Mietvertrag kam schliesslich nicht mit dem Vormieter zustande sondern mit dem Vermieter. Somit musste dir auch klar sein, dass die Vertragsbedingungen nicht mit dem Vormieter auszuhandeln waren sondern mit dem Vermieter.