Unrenovierte Wohnung

10 Antworten

Hat bereits der Nachmieter die Wohnung renoviert, kann der Vermieter vom Altmieter trotzdem die Kosten der Schönheitsreparaturen verlangen, da dem Altmieter nicht zugute kommen soll, dass der Nachmieter die Schönheitsreparaturen erbracht hat, BGHZ 49, 56 und andere. Freilich wird auch hier zu berücksichtigen sein, dass unter Umständen nicht der volle Kostenersatz zu leisten ist.

ich habe vor kurzem eine Wohnung übernommen, im Mietvertrag steht unrenoviert. ABER das würde für mich persönlich heißen in einem sauberen Zustand lediglich das nicht gestrichen wurde.

Das bedeutet dann, dass Du die Wohnung später auch unrenoviert übergeben kannst.

Kann ich den Vermieter dazu verpflichten den Boden auszutauschen?

Nein, allenfalls bitten.

Wenn etwas defekt ist muss man den Mangel unverzüglich melden und der Vermieter muss es reparieren oder austauschen, sofern der Mieter den Schaden nicht verursacht hat oder die Kleinreparaturklausel nicht greift.

Bzw. überhaupt einen Teil der Renovierungskosten?

Verhandlungssache.

Sie sollten unbedingt den Zustand der Wohnung protokollieren, mit Bildern festhalten und von Zeugen unterschreiben lassen.

Schönheitsreparaturen haben auf Kosten des Mieter gemacht zu werden"

Da steht doch bestimmt noch mehr.

Oft sind Klauseln zu Schönheitsreparaturen/Endrenovierung unwirksam, so dass man gar nichts bei Auszug machen muss.

Renovierungspflichten während der Mietzeiten bleiben davon unberührt.

Hast du das mit dem VM vor der Unterschrift nicht besprochen? Das hast du doch schon bei der Besichtigung gesehen.

Bezüglich des Bodens: Hier kann der VM dazu aufgefordert werden, den Bodenbelag auszutauschen. Die Frage ist hier allerdings, ob du die Wohnung so übernommen hast und beim VM keine Einwände diesbezüglich erhoben hast. Wenn du das nicht getan hast, kannst du zwar mit deinem VM sprechen, bist aber auf sein Entgegenkommen angewiesen. Möglicherweise hält dein VM den Boden nicht für so "versifft" wie du es tust. Da sind die Ansichten eben unterschiedlich.

Dübellöcher müssen vom Vormieter (leider) nicht verspachtelt werden. Ich persönlich erwarte das auch von meinen Mietern, das ist einfach eine Selbstverständlichkeit für mich, vor allem, wenn der Vormieter die Wohnung ohne Dübellöcher übernommen hat. Außerdem macht es soviel Arbeit ja nicht. Aber wenn nicht gerade 300 Löcher in einer Wand sind, ist der Mieter dazu nicht verpflichtet.

ABER das würde für mich persönlich heißen in einem sauberen Zustand lediglich das nicht gestrichen wurde.>

Ja, für dich persönlich. Aber jeder hat eine andere Auffassung von Sauberkeit. Wenn die Wohnung besenrein übergeben werden muss, muss nicht geputzt und gewienert werden.

Dübellöcher müssen vom Mieter bzw. Vormieter nicht verspachtelt werden, wenn er die Wohnung lediglich sauber (besenrein) zurück geben muß.

Du hast Dir doch die Wohnung vor Anmietung angesehen.

Wurde bei Übergabe an Dich ein Protokoll an gefertigt?

das würde für mich persönlich heißen in einem sauberen Zustand lediglich das nicht gestrichen wurde.

Ob das für Dich so heißt, ist völlig irrelevant, "unrenoviert" bedeutet. dass Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt wurden und werden müssen, und genau das ist hier der Fall...

Kann ich den Vermieter dazu verpflichten den Boden auszutauschen? Oder zumindest die Materialkosten zu übernehmen? Bzw. überhaupt einen Teil der Renovierungskosten?

Nein, Ihr habt das ja nicht so vereinbart, das hättest Di vor Vertragsschluss so vereinbaren müssen...