Bin ich verpflichtet an Betriebsversammlungen teilzunehmen?

11 Antworten

Mit der bezahlten Arbeitszeit haben sie Recht:

§ 44 Zeitpunkt und Verdienstausfall (1) Die in den §§ 14a, 17 und 43 Abs. 1 bezeichneten und die auf Wunsch des Arbeitgebers einberufenen Versammlungen finden während der Arbeitszeit statt, soweit nicht die Eigenart des Betriebs eine andere Regelung zwingend erfordert. Die Zeit der Teilnahme an diesen Versammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten. Dies gilt auch dann, wenn die Versammlungen wegen der Eigenart des Betriebs außerhalb der Arbeitszeit stattfinden; Fahrkosten, die den Arbeitnehmern durch die Teilnahme an diesen Versammlungen entstehen, sind vom Arbeitgeber zu erstatten.

Wenn du also nicht dahin willst, musst du dir Urlaub nehmen und nach Hause gehen. Bist du im Betrieb, musst du auch zur Versammlung.

lucky1988  16.10.2012, 13:37

Achso, da fällt mir noch was ein. Ich finde es schlimm, das du nicht hin gehst, denn wenn du von Auflösungsveträgen sprichst, scheint es bei euch nicht gut zu laufen!? Die Betriebsversammlung wird vom Betriebrat einberufen und der kann die unterstützung von jedem von euch sehr gut gebrauchen. Nur gemeinsam seid ihr stark!! Wenn der Betriebsrat seine Rede hält und forderungen an die Geschäftsführung stellt darf geklatscht und gejubelt werden um deutlich zu machen, das alle dahinter stehen. Wenn die Geschäftsführung dran ist darf es still hingenommen, oder sogar gebuht werden. Auch kann man sich zum Schluss selbst zu Wort melden.

Lasst euch doch nicht einfach wortlos alles gefallen. Tretet zusammen stark auf, nur so habt ihr eine Chance!!

Merkt man das ich in nem 2500 Mann starken Betrieb arbeite, der zu 92% IG Metall organisiert ist? :-D Zudem bin ich Jugendtvertreterin und und weiß daher was auf solchen Versammlungen zu tun ist ;-)

Familiengerd  16.10.2012, 17:48
@lucky1988

Ich anerkenne Dein Engagement und stimme dir zu, wenn Du auf die Bedeutung von Betriebsversammlungen und Unterstützung für den Betriebsrat hinweist (ich war selbst 14 Jahre Betriebsratsmitglied).

Aber eines stimmt nicht: dass man zu Betriebsversammlung müsse: Die Teilnahme an Betriebsversammlungen des Betriebsrates ist für Arbeitnehmer immer freiwillig! Daraus folgt, dass Nichtteilnehmende während dieser Zeit arbeiten oder Urlaub nehmen müssen.

Betriebs- und Abteilungsversammlungen nach § 43 BetrVG sind die Versammlungen, die vom Betriebsrat einberufen werden und in der Regel während der Arbeitszeit stattzufinden haben (§ 44 BetrVG).

Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen des Betriebsrates ist für den Arbeitnehmer immer freiwillig, auch wenn eine Teilnahme stets empfehlenswert ist - aber das ist eine andere Sache; nimmt er nicht teil, muss er ganz normal arbeiten (rechtlich kompliziert kann dabei die Frage sein, ob ein nicht teilnehmender Arbeitnehmer Urlaub nehmen muss, weil wegen der Teilnahme anderer evtl. keine Weiterarbeit mehr möglich ist - z.B. wegen stillstehender Bänder -, denn der Ausfall der Arbeitsmöglichkeit in diesem Fall liegt nicht in der Verantwortung des Arbeitnehmers, sondern in der des Arbeitgebers).

Anders kann es bei denjenigen Versammlungen/Besprechungen sein, die vom Arbeitgeber/Vorgesetzten einberufen werden: hier kann der Arbeitnehmer zur Teilnahme während der Arbeitszeit verpflichtet sein, wenn der Arbeitgeber sie vorschreibt. In diesem Fall wäre die Nichtteilnahme eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten.

verreisterNutzer  16.10.2012, 14:25

So sehe ich das auch...

Wenn die Betriebsversammlung während der normalen Arbeitszeit stattfindet, ist für Dich Teilnahme Pflicht. Es sind sicherlich nicht immer die gleichen Themen, die bei einer solchen Versammlung besprochen werden. Das beim Fehlen gezeigte Desinteresse könnte Dir ggf. irgendwann zum Nachteil gereichen.

user2492 
Fragesteller
 16.10.2012, 13:42

In meiner normalen Arbeitszeit zeige ich großes Interesse an meiner Arbeit.

Zu was ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, insbesondere Teilnahmen an den Betriebsversammlungen, dass kann ich meinen Kollegen erklären.

Gegen die Widerstände von gewerkschaftlicher Betriebsräte setze ich mich häufig durch, mit Zustimmung von 30% der Belegschaft.

wenn diese Versammlungen während der Arbeitszeit stattfinden und du dafür freigestellt wirst, diese Zeit aber als Arbeitszeit angerechnet wird (was so üblich) ist, dann ist das eine Betriebliche Massnahme an der du teilnehmen musst.

Ich bin auch nicht immer zu jeder Betriebsversamlung gegangen, musste jedoch dafür ganz normalen Dienst schieben. Die Teilnahme an Betriebsversammlungen ist freiwillig. Man darf aber dann nicht einfach zuhause bleiben.

Bei Teamsitzungen etc..sieht die Sache anders. Das kann durchaus eine Pflichtveranstaltung sein wenn der disziplinarische Vorgesetzte dazu einlädtz