Ist ein Betriebsrat Verpflichtet, auch Außendienstmitarbeiter über die Inhalte einer Betriebsversammlung zu informieren?

6 Antworten

Normalerweise macht der Betriebsrat doch nen Aushang im Betrieb. Da kann sich jeder, der sich dafür interessiert, informieren. Ne Rundmail muss der Betriebsrat, soweit mir bekannt ist, nicht schicken.

Das Problem muss man von der anderen Seite her aufzäumen: der Betrieb ist verpflichtet, allen Mitarbeitern die Teilnahme an der Betriebsversammlung zu ermöglichen. Dazu ist er von der Arbeit und für die dazu benötigte Anreise freizustellen.

Eventuell kann der Betriebsrat organisatorisch die Angelegenheit vereinfachen, indem er an außenliegenden Betriebsteilen eine Teilversammlung durchführt.

Sollte der Mitarbeiter nach der Versammlung spezielle Fragen haben, kann er einen Termin mit dem Betriebsrat vereinbaren und seine Fragen dort klären  lassen. Dazu ist er für diese Zeit von der Arbeit freizustellen.  (§39 (3) Betriebsverfassungsgesetz)

Der Betriebsrat macht eine Betriebsversammlung und läd dazu ein. Die Mitarbeiter können dann daran teilnehmen. Zusammenfassungen brauchen die nicht zu machen.  

Ein Betriebsrat ist verpflichtet bei jeder Betriebsratssitzung ein Protokoll zu führen. Das können die Außendienstmitarbeiter doch anfordern, wenn es nicht von deren Seite aus freiwillig versandt wird.

lg Lilo

Ein Betriebsrat ist verpflichtet bei jeder Betriebsratssitzung ein Protokoll zu führen. Das können die Außendienstmitarbeiter doch anfordern, wenn es nicht von deren Seite aus freiwillig versandt wird

Da bist Du aber "auf dem falschen Dampfer".

Protokolle des Betriebsrats gehen Außenstehende nichts an. Betriebsratssitzungen sind nicht öffentlich, da hat niemand etwas zu suchen, geschweige denn Protokolle zu lesen oder gar anzufordern. 

@Hexle2

Die Protokolle bekommen nur die Betriebsratsmitglieder zu sehen.  

Sind diese Außendienstmitarbeiter nie im Betrieb?

Bei uns wird die Tagesordnung mit der Einladung zur Betriebsversammlung ca. drei Wochen vorher im ganzen Betrieb ausgehängt. Kolleginnen und Kollegen die krank oder im Mutterschutz/Elternzeit sind, bekommen die Einladung mit der Tagesordnung mit der Post zugeschickt. Mitarbeiter mit Intranet können sie auch am PC lesen.