Teilnahme an Betriebsversammlung Pflicht?

6 Antworten

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Nein das ist absolut keine Pflicht. Aber es ist eine Chance. Die Chance nämlich aktuelle Themen mitzubekommen und sowohl die Geschäftsleitung als auch die Gewerkschaft werden in aller Regel dort etwas erzählen. Ich würde mir diese Chance nicht entgehen lassen.

Da hast du natürlich Recht!!

Es geht aber darum, dass eine Bekannte von mir an dem Tag bis 14:30 Uhr arbeitet, die Betriebsversammlung aber erst für 19:00 Uhr anberaumt wurde.

Da sie mit dem Fahrrad fahren muss und erst um 15:00 Uhr zu Hause ist, hat sie natürlich keine große Lust, bereits um 18:30 Uhr wieder mit dem Fahrrad zur Betriebsversammlung zu fahren. Erst Recht nicht, wenn es an dem Tag auch noch regnen sollte...

@MisterTwister

Tja, das muss sie entscheiden. Will sie bei dem Unternehmen vielleicht bleiben und mal eine bessere Position bekommen? Wie gesagt, es ist eine Chance, niemand wird sie "bestrafen" wenn sie nicht da ist.

Die Betriebsversammlung dient der Information der Mitarbeiter.

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht an der Betriebsversammlung teilzunehmen, der einzelne Arbeitnehmer ist aber nicht verpflichtet teilzunehmen.

Zu bedenken ist folgendes:

Der Betriebsrat legt Rechenschaft ab über seine Tätigkeit seit der letzten Betriebsversammlung. Die Vertreter des Arbeitgebers äußern sich zur Lage und beantworten Fragen.

Ich würde deshalb jedem Arbeitnehmer empfehlen teilzunehmen, falls ihm dies möglich ist. Alternativ dazu kann man sich von den Kollegen die teilgenommen haben einen Kurzbericht geben lassen.

Peter Kleinsorge

Niemand ist zur Teilnahme an einer Betriebsversammlung verpflichtet,aber wenn man es sich einrichten kann,wäre es schon vorteilhaft,daran teilzunehmen.

nein, du bist nicht verpflichtet, es ist aber besser weil dort u. a. auch fragen der belegschaft beantwortet werden könnten, die für dich relevant sind.

Die Teilnahme kann ich aber nur empfehlen.