Ruhendes Arbeitsverhältnis oder Auflösungsvertrag?

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Hallo CClaraMaria, Du kannst beides machen, einen Aufhebungsvertrag oder aber das Arbeitsverhältnis mit Deinem jetzigen Arbeitgeber ruhen lassen, also Dich sozusagen beurlauben lassen, das mußt Du nur mit Deinem Arbeitgeber ausmachen. Wenn Du nach dem Studium dann - im Falle der Ruhend-Stellung des Arbeitsvertrages - woanders arbeiten willst, solltest Du natürlich den Ruhend-Vertrag auslösen. Wenn Du Dich nun - nach der Kündigung oder Ruhendstellung des Arbeitsvertrages arbeitslos meldest, würdest Du wohl eine Sperrzeit bekommen, das prüft die Arbeitsagentur aber selber. Denn die Kündigung um weiter zu studieren, würde wohl (so meine Einschätzung) nicht als wichtiger Grund. Während der Sperrzeit kannst Du Arbeitslosengeld II beantragen, aber auch hier würde das Jobcenter eine 30%ige Sanktion prüfen.