Betriebsversammlung Pflicht?

7 Antworten

Es besteht für den AN keine Pflicht an einer Betriebsversammlung teilzunehmen.

Die Betriebsversammlung wird vom Betriebsrat einberufen. Wenn Dich nicht interessiert, was dieser zu sagen hat oder Du später von Kollegen informiert wirst und Dir das reicht, musst Du nicht hin.

Solltest Du aber außerhalb Deiner Arbeitszeit zu einer Betriebsversammlung gehen, hat der AG die Pflicht Dir sowohl die Zeit der Betriebsversammlung als auch die Wegezeiten (Hin- und Rückfahrt) zu bezahlen. Geregelt ist das im § 44 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz.

Ich würde sagen es ist deine Entscheidung. Wenn du hingehst könntest du dir ja vielleicht auch einen anderen Tag freinehmen ;) Andererseits kannst du ja nun auch einfach sagen, dass du einen freien Tag hast und daher keine Lust hast zu kommen. LG

Es kann durchaus sein, dass das in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist. Wenn nicht, musst du nicht dahin gehen, außer es gab vorher eine schriftliche Einladung in der explizit stand, dass alle Mitarbeiter an der Versammlung teilnehmen müssen.

Nein, du bist nicht verpflichtet auf eine Betriebsversammlung zu gehen.

Wenn du doch hin gehst, muss der Arbeitgeber dir die Arbeitszeit vergüten (Finanziell oder Freizeit).

Wenn Dir die Betriebsversammlung als Arbeitszeit angerechnet wird, ist diese Pflicht.