Bin ich in der Arbeit verpflichtet, Mülltonnen von anderen zu entleeren?
Ich bin in der Logistik tätig und soll Mülltonnen von irgendwelchen Sachbearbeitern entleeren! Muss ich daß! Ist es Arbeitsverweigerung, wenn ich es nicht mache? Bitte nur Antworten, wenn ihr wirklich die Rechte und Pflichten kennt! Ich sehe nicht ein, daß ich Mülltonnen entleere, in die ich nie etwas hineinwerfe! Unterwürfiger gehts ja wohl nicht!
2 Antworten
Was sagst du eigentlich den Müllmännern von der Stadtreinigung, die jeden Tag auch deine Mülltonne leeren, obwohl sie da nix reinwerfen? Wenn es zu deinem Arbeitsbereich gehört, z. b. den Hof ordentlich zu halten und eben auch die Tonnen zu leeren, dann musst du das machen. Und na klar, das wäre Arbeitsverweigerung.
Wo ist das festgelegt? Was genau ist denn dein Arbeitsbereich?
Die Müllmänner bekommen Geld dafür, daß sie den Müll anderer entsorgen! Ich bekomme Geld, damit ich die Logistik mache und nicht dafür, daß ich für irgendjemanden den Müll wegtrage nur weil sie zu faul sind!
"Logistik mache" - schöne Beschreibung. Was ist das denn deiner Meinung nach? Bist du Azubi? Und natürlich kann zur Logistik auch Aufräumen und Müllwegbringen gehören.
Hier kannst du alles was Recht und Pflicht ist nachlesen: http://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/weisungsrecht-des-arbeitgebers.html
§ 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.
Genau - und Mülleimer leeren ist eine Tätigkeit, die sicherlich in der Regel angewiesen werden kann. Muss ja schließlich gemacht werden, und da kann der Chef entscheiden, wer das macht.
Genau so ist es, es sei denn im Arbeitsvertrag sind Mülleimerentleeren von den Aufgaben ausgeschlossen, weil es die Würde eines Mitarbeiters verletzt. Man kann auch kleinlich sein und sich den Job selbst vergällen.
Es gehört nicht zu meinem Arbeitsbereich!