Bin ich in der Arbeit verpflichtet, Mülltonnen von anderen zu entleeren?

2 Antworten

Was sagst du eigentlich den Müllmännern von der Stadtreinigung, die jeden Tag auch deine Mülltonne leeren, obwohl sie da nix reinwerfen? Wenn es zu deinem Arbeitsbereich gehört, z. b. den Hof ordentlich zu halten und eben auch die Tonnen zu leeren, dann musst du das machen. Und na klar, das wäre Arbeitsverweigerung.

ichkanndas 
Fragesteller
 22.07.2013, 16:39

Es gehört nicht zu meinem Arbeitsbereich!

FataMorgana2010  22.07.2013, 16:42
@ichkanndas

Wo ist das festgelegt? Was genau ist denn dein Arbeitsbereich?

ichkanndas 
Fragesteller
 22.07.2013, 16:42

Die Müllmänner bekommen Geld dafür, daß sie den Müll anderer entsorgen! Ich bekomme Geld, damit ich die Logistik mache und nicht dafür, daß ich für irgendjemanden den Müll wegtrage nur weil sie zu faul sind!

FataMorgana2010  22.07.2013, 16:43
@ichkanndas

"Logistik mache" - schöne Beschreibung. Was ist das denn deiner Meinung nach? Bist du Azubi? Und natürlich kann zur Logistik auch Aufräumen und Müllwegbringen gehören.

Hier kannst du alles was Recht und Pflicht ist nachlesen: http://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/weisungsrecht-des-arbeitgebers.html

Peta67  22.07.2013, 16:43

§ 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.

FataMorgana2010  22.07.2013, 16:45
@Peta67

Genau - und Mülleimer leeren ist eine Tätigkeit, die sicherlich in der Regel angewiesen werden kann. Muss ja schließlich gemacht werden, und da kann der Chef entscheiden, wer das macht.

Peta67  22.07.2013, 16:49
@FataMorgana2010

Genau so ist es, es sei denn im Arbeitsvertrag sind Mülleimerentleeren von den Aufgaben ausgeschlossen, weil es die Würde eines Mitarbeiters verletzt. Man kann auch kleinlich sein und sich den Job selbst vergällen.