Ist der Vermieter verpflichtet für warmes Wasser in der Küche zu sorgen?
Hab in meiner Küche nur kaltes Wasser, was echt richtig nervt. Würde gerne mal endlich warmes Wasser haben. Kann ich das selber machen oder muss das der Vermieter machen? Welche Rechte und Pflichten hab ich und welche hat der Vermieter?
6 Antworten

Nur wenn es eine zentrale Warmwasserversorgung im Haus gibt. und wenn eine Leitung dafür in der Küche vorgesehen wurde bzw. wenn es ausdrücklich im Mietvertrag steht.
www.wohnung.com

Ich pflichte den bisherigen Antworten bei. Mein Tip: Heißes Wasser mache ich in der Küche zum Spülen mit meinem elektrischen AEG-Classic-Wasserheizer (es gibt sicher noch andere Produzenten): Nur bei Badarf Stromverbrauch, dann schnell heißes Wassser bis 1 l kochend, keine Installationen, sicher, sehr preisgünstig und eben kaum Wärmeverluste.

Da mußt Du Dir einen Untertisch-Boiler einbauen. Der Vermieter ist dazu nicht verpflichtet, es sei denn, in Deinem Vertrag steht was von Warmwasser in der Küche!!!

Nein, dazu sind Vermieter nicht verpflichtet, sofern es keine zentrale WW-Versorgung gibt.

der vermieter hat zu sorgen, dass du wasseranschluss hast, mehr nicht.
gibt sehr viele menschen , die haben wasserboiler um ihr wasser zu erwärmen.