Darf meine Mutter Bilder von mir auf Facebook posten?

7 Antworten

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Oft hilft es, den Tätern einfach die Gesetze unter die Nase zu halten, die sie vielleicht noch gar nicht kennen - und hier wohl auch keiner, denn es hat sie noch keiner genannt ;-):

Das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie", kurz KunstUrhG, schreibt in § 22 Absatz 1 Satz 1:

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Die Ausnahmen davon stehen in § 23 Absatz 1, und die Ausnahmen von diesen Ausnahmen stehen in Absatz 2 ebenda.

Wenn der Sohn nun Fußball spielt und ein Tor für den örtlichen Bundesligaklub erzielt,

darf die Mutter das Bild in der Regel im Internet öffentlich zugänglich machen, da es sich mutmaßlich um

"1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte"

handelt,

falls der Sohn nicht mit Erfolg Absatz 2 § 23 geltend machen kann:

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Für Fotos von Minderjährigen gilt allerdings die "Einwilligung des Abgebildeten" als gegeben, wenn die gesetzlichen Vertreter diese Einwilligung abgeben.

Hier gibt es allerdings auch Grenzen, die im Streitfall das Familiengericht zieht.

Ist der Minderjährige erwachsen geworden, könnte sich die Rechtslage ändern. Hier stellt sich die Frage, ob die frühere Einwilligung der gesetzlichen Vertreter nachträglich mit Erfolg angefochten werden kann.

Immerhin wird keiner bestreiten, dass das Bedürfnis eines Elternteils beachtet werden muss, Verwandten und Freunden zu zeigen, dass es ein Kind hat und wie dieses aussieht.

Falls dieses Bedürfnis in ein Recht mündet, müsste dies sicher abgewogen werden gegen das Bedürfnis oder gar das Recht des abgebildeten Kindes, vor bestimmten Leuten auf bestimmten Bildern nicht gezeigt zu werden.

Dazu lese man vor allem Wikipedia zum Persönlichkeitsrecht,

aber auch nochmal Absatz 2 § 23 KunstUrhG!

Soweit zum Recht des Abgebildeten. Hinzu kommen natürlich noch die Rechte des Urhebers der Abbildung, also des Fotografen. Diese stehen im UrhG!

Gruß aus Berlin, Gerd

Nein, das würde ich auch nicht dulden.

Das Problem ist aber, sie nimmt dich nicht für voll. Sieh also zu, wie du das änderst. Werde energischer.

Im Prinzip kannst Du Deine Mutter sogar verklagen :

https://www.e-recht24.de/artikel/facebook/10277-kinderfotos-und-bilder-auf-facebook.html

Benötigt man für die Veröffentlichung auch die Einwilligung des abgebildeten Kindes?

Spätestens ab 14. Jahren benötigt man die Einwilligung des abgebildeten Kindes!

Je nach Alter und Einsichtsfähigkeit, bedarf es zur Veröffentlichung und Verbreitung von Kinderfotos neben der Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern auch die Einwilligung des abgebildeten Kindes.

https://ggr-law.com/persoenlichkeitsrecht/faq/kinderbilder-internet-facebook-einwilligung-wer-darf-kinderfotos-veroeffentlichen-verbreiten/

Nein. Du hast das Recht am eigenen Bild.

Frage bei Facebook nach, ob sie die Bilder löschen.

Und lass das mal

https://www.urheberrecht.de/recht-am-eigenen-bild/

Deine Mutter lesen.

Ja, es gibt ein "Recht am eigenen Bild". Ohne deine Zustimmung darf sie das nicht machen. Sie muss sie alle wieder aus dem Netz nehmen, weil sie sich strafbar macht.

Pistazien953  10.04.2021, 19:43

Erstmal die Mutter verklagen

Realisti  10.04.2021, 19:43
@Pistazien953

Oder zumindest damit drohen und ihr den Gesetzestext unter die Nase halten.

Pistazien953  10.04.2021, 20:12
@Realisti

Ich glaube wenn man seiner Mutter mit ner Klage droht nimmt sie dich noch weniger Ernst