Bfs risk & collection GmbH: Ratenzahlung

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bloß nichts annehmen, unterschreiben oder anzahlen (mit letzterem erkennt man den ganzen Schmu automatisch an!)!!!

Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, unbedingt innerhalb 2 Wochen widersprechen (kommt vom Gericht, nicht vom Inkasso)!

Das ist absolut dreister Wucher, die Inkassokosten dürften nicht wesentlich höher als 30 Euro (erste Mahnung) sein! Ich würde erstmal alles über die Hauptforderung hinaus gegenüber dem Inkasso bestreiten, so einen Wucherbetrag KÖNNEN die gar nicht einklagen!

Ob Inkassogebühren überhaupt einklagbar sind ist strittig, aber wenn, dann allenfalls nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG, und das sind bei bis 300 Euro Forderung nur 10-30 Euro für einfache Mahnungen

Die Rechtslage bei Inkassos ist so, dass es keine festen Gebührensätze gibt und die deshalb Mondforderungen stellen, die sie vor Gericht nie durchkriegen würden.

DU MUSST DA KEINE 700+ EURO INKASSOKOSTEN ZAHLEN, das wird erstmal nur auf gut Glück in Rechnung gestellt, falls ein Schuldner so doof ist und drauf reinfällt (Achtung, mit nur 1 Cent Anzahlung/Rate erkennt man den ganzen Mist an)!

Sieh erst mal zu, dass du die Hauptforderung an Vodafone bezahlt kriegst (direkt, nicht ans Inkasso!) Insgesamt dürfte alles zusammen nicht wesentlich mehr als 300 Euro machen. Ggf. würde ich es eher auf eine eidesstattliche Versicherung ankommen lassen, als so einen Wucher zu bezahlen!

Das mit der Ex-Freunding ist nochmal eine andere Geschichte...

Anrufen und abklären! Kommunikation ist alles.

whiteTree  29.07.2010, 18:46

Aber mit der nötigen Energie beim Widerspruch gegen diese Wuchergebühren!

Brief ans Inkasso:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die von Ihnen gestellte Forderung von mittlerweile über 700 Euro an Inkassogebühren ist Wucher, der jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und den ich deshalb nicht annähernd in dieser Höhe zahlen werde!

Die Hauptforderung werde ich sobald wie möglich direkt an Vodafone bezahlen.

Hochachtungsvoll

xxx

PearlMcCoy 
Fragesteller
 05.08.2010, 22:24

Die Forderung muss ich auf jeden Fall als Raten zahlen. Das kann ich nicht in einem Stück.

Gleiches Problem mit Vodafone und BFS Risk

Von wegen, dort anrufen und Kommunikation ist alles... Hat alle snichts geholfen. Hier nun meine Antwort auf deren 2. Mahnung:

Sehr geehrter Herr Frank Kebsch, Dirk Krupke und Michael Weinreich

hiermit wiederspreche ich erneut Ihrer Zahlungsaufforderung vom 21.3.13!!!

zu oben genanntem Aktenzeichen halte ich nun abschliessend folgendes fest:

Wie ich in mehreren Telefonaten heute bereits mitgeteilt habe-eine Mitarbeiterin hat mich deswegen übrigens sehr unsanft aus der Leitung geworfen- besteht seitens Vodafone seit dem 8.3.13 zu keinerlei offener Rechnung Anspruch gegen mich-dies wurde mir heute erneut von Vodafone bestätigt.

Sie schreiben allerdings: "Unserer Auftraggeberin sind ...weitere Zinsen und Kosten entstanden."

Muss ich also, nach der heutigen Information von Vodafone (Ihrem Auftraggeber) davon ausgehen, dass Sie die Unwahrheit sagen?

Nachdem ich Ihnen zum Sachverhalt in dieser Angelegenheit bereits am 13.3.13 reichlich Informationsmaterial zugefaxt habe, dessen Erhalt Sie mir allerdings (wohlweislich) nie bestätigt hatten, sind Sie in Kenntnis meines Widerrufs, somit rechtlich in der Pflicht, sich die notwendigen Informationen, aus denen sich der angebliche Anspruch auf Ihre benannten Kosten ergibt, bei Ihrem "Mandanten" Vodafone einzuholen. Das haben Sie allerdings nie getan-lediglich beharren Sie auf Ihrem Anspruch zur Zahlung Ihrer "entstandenen Kosten"!

Nach umfangreicher Recherche im Internet (googlen Sie z.B. einfach mal Ihren Firmennamen in Kombination mit dem Wort Vodafone) komme ich also mehr und mehr zu dem Schluss, dass es sich bei Ihrerm Vorgehen um geplanten Betrug handelt.

Sie berufen sich in Ihrer Aufforderung auf §286 BGB- da Sie diesen ja sehr gut kennen (schliesslich nutzen Sie diesen in Ihren täglich über 2000 Mahnungen-Quelle Internet) werden Sie sicherlich in diesem Paragraphen den Absatz 4 kennen:

(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.

Wenn Sie alle miene Faxe gelesen hätten (wovon ich bei Ihrem Vorgehen der "Angsmacherei" nicht ausgehe), würden Sie festgestellt haben, dass eben jener Absatz hier einsetzbar ist. Diesen Umstand, der diese Zahlungsverzögerung verursacht hat, habe ich nicht zu vertreten, sodern Vodafone selbst.

Somit sehe ich sämtliche Ansprüche Ihrerseits als nicht haltbar- und im Weiteren sogar als "freche Anmassung"

Ich weise Sie bereits heute daraufhin, dass ich als Rechtschutzversicherter einen Anwalt hinzuziehen werde und teile Ihnen schon heute mit, dass ich nach numher 6 stündiger, intensivster Recherche reichlich Material im Internet gefunden habe, die die Reputation Ihrer Geschäftsgebahren sehr deutlich in ein schlechtes Licht stellt.

Sollte ich in den nächsten 3 Tagen kein abschliessenden, klärenden Brief von Ihnen erhalten, indem Sie deutlich von Ihrem sogenannten Anspruch zurücktreten, werde ich Anzeige wegen versuchten Betruges stellen.

Ich nehme hierzu Bezug auf § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) Diese Anzeige werde ich in Dortmund zu Anzeige bringen unter Zuhilfenahme folgender Musterbriefe:

Quelle: http://www.infochef.de/abzocke-im-internet/muster-strafanzeige-betrug.html

Textvorlagen Musterbriefe für geprellte Kunden:

"Vorab per Telefax 0049-231-926-25090 Staatsanwaltschaft Dortmund Abteilung: Organisierte Kriminalität Gerichtsplatz 1 44135 Dortmund

Strafanzeige und Strafantrag des

Name, Anschrift

  • AnzeigeerstatterIN -

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt

g e g e n

Name, Vertretungsberechtige und Anschrift der Inkassoabzockfirma

  • Beschuldigte -

vertrete ich den Anzeigeerstatter und erhebe hiermit Strafanzeige und stelle auch die erforderlichen Strafanträge gegen die Beschuldigte wegen Beihilfe zum versuchten, gewerbsmäßigen Betrug, wegen Gebührenabrechnungsbetrug, wegen versuchter Nötigung und wegen Verstosses gegen das Bundesdatenschutzgesetz.

Gründe:

Die Beschuldigte versuchte mit Schreiben vom 20.06.2011 für eine werte T die Zahlung eines Geldbetrages von "EUR 142,09" zu erschwindeln. Es handelt sich hierbei um einen dreisten Betrugsversuch.

Der Anzeigeerstatter hat keinerlei vertragliche Beziehungen mit einer gewissen "T". Die angebliche Forderung ist nichtig.

Die Beschuldigte und jene T besorgten sich die Adresse des Anzeigeerstatters auf dem illegalen Adressenmarkt, um sich auf Kosten des Anzeigeerstatters und 500.000 weiterer Bundesbürger ein Luxusleben zu erschwindeln.

Damit der Anzeigeerstatter auch ja bezahlt, versuchte die Beschuldigte mit der Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahren zusätzlichen Druck auszuüben.

Der Gebührenabrechnungsbetrug ergibt sich aus der zusätzlich geltend gemachten "Titulierungvergütung" von EUR 45. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht derartige Gebühren nicht vor.

...

Das kommt mir alles bekannt vor.Der Name Bfb Risk Collection ist mir auch bekannt,leider habe ich das Schreiben bereits meinem Schuldnerberater gegeben. Ich hatte nen Vertragshandy bei Vodafone.Ich kam dann mit den Zahlungen in Verzug so das die nicht mehr abgebucht haben.Hab ne Ratenzahlung vereinbart,und konnte das Geld überweisen oder bar in nem Vodafoneshop zahlen. Einmal hab ich überwiesen und dabei ist mir ein Fehler unterlaufen ich habe mich um eine Zahl bei der KN vertan. Dann fings an ,Mahnungen über Mahnungen. Dann bekam ich Post von einem RA.Dohr.Bartsch.Kemmerich.Finster.Darauf folgten Schreiben von Bsf Risk Collection.Und der neueste Brief kam heut vom RA Schneider. Für mich alles total verworren.Nun gut,ich hab die Angelegenheit nem Schuldnerberater übergeben.Der kümmert sich darum. Der Knaller ist,das teure daran ist noch net mal die Rechnung von Vodafone selbst.Die Inkassogebühren sind in die Höhe geschossen. Aber mein Schuldnerberater wird sich ja damit auskennen udn evtl auch mit so dubiosen Machenschaften.