Vodafone Schulden (Bfs Risk Inkasso)

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meinen Vertrag gekündigt

Die Ausstände betrugen mindestens 75,- € exkl. Mahngebühren, Zinsen und sonstigen Bimbam?

Muss ich die gesamten Gebühren des Inkassobüros auch tragen oder reicht es nicht, wenn ich den von Vodafone geforderten Betrag überweise?

Du musst Vodafone die offenen Rechnung bezahlen und ggf. Schadenersatz bis maximal 50% der Kosten der Flats wie sie angefallen wären bis zum regulären Laufzeitende des Vertrages. Ferner schuldest du die Verzugszinsen und pro Mahnbrief 2,50 €.

Gegenüber dem Inkassobüro empfiehlt es der Forderung kurz zu widersprechen und die Datenweitergabe an die Schufa zu untersagen.

Da Vodafone bereits an BFS übergeben hat und die Forderung an das Inklassobüro abgetreten hat musst du den geforderten Betrag von BFS begeleichen,den Vodafone hat nichtsmehr damit zu tun.

Danke für die Antwort. Aber in wie weit sind die Forderungen von BFS gerechtfertigt?

und die Forderung an das Inklassobüro abgetreten hat

Das ist nie passiert. Wäre abgetreten worden, würde das Inkasso in eigenem Namen handeln und dürfte gar keine Inkassogebühren fordern. Andernfalls würde das Inkasso Betrug begehen,

musst du den geforderten Betrag von BFS begeleichen,den Vodafone hat nichtsmehr damit zu tun.

Und genau aus dem Grund, da nicht abgetreten wurde, ist diese Aussage falsch. :-)

Da Vodafone bereits an BFS übergeben hat und die Forderung an das Inklassobüro abgetreten hat musst du den geforderten Betrag von BFS begeleichen,den Vodafone hat nichtsmehr damit zu tun.

Sachlich falsch

Eine Abtretung hat vermutlich nicht statt gefunden. Es fehlt die Abtretungsurkunde (§ 410 BGB) und wenn doch begeht das Inkassobüro einen versuchten Betrug, wenn es Inkassogebühren fordert, obwohl es in eigener Sache handelt.

Die Kündigung war ggf. tatsächlich berechtigt.

Ganz grundsätzlich bist du verpflichtet zu zahlen: 1. Hauptforderung der offenen Rechnungen 2. Mahngebühr der Vodafone (maximal 2,50€ für einen Brief) 3. Verzugszinsen (Siehe www.basiszins.de/zinsrechner) 4. Schadensersatz seit der Kündigung bis zum Ende der Vertragslaufzeit. In aller Regel sind dies aber nur 50% der Grundgebühr.

Prüfe das nochmal, denn hier verlangen die Telekommunikationskonzerne gerade beim Schadensersatz grundsätzlich erst mal deutlich mehr, als Gerichte eigentlich zulassen.

Diese 4 Kostenpunkte würde ich dann direkt an Vodafone bezahlen. Im Verwendungszweck neben der Kundennummer noch ergänzen "Nur HF + Zinsen + Briefporto + Schadensersatz". Gut wäre, wenn du das dann auch sofort überweisen kannst.

Dem Inkasso dann ein Einschreiben schicken: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen. Weitere Bettelbriefe werden nicht beantwortet."

Rein rechtlich ist es so: Du standest mit Vodafone in Kontakt und diesem waren deine Zahlungsprobleme bewusst. Du hast doch sicherlich die Ratenzahlung begründet mit "Ich war kurzzeitig arbeitslos" oder ähnlichem. Das ist gut. Denn wenn der Gläubiger von Zahlungsproblemen weiß, darf er kein Inkasso mehr beauftragen. Die ganzen Inkassokosten sind dann ganz grundsätzlich nicht erstattungsfähig, weil das Inkasso einfach nicht zielführend ist.

Falls das Inkasso meckert (was es sicher tun wird) kannst du dich ja nochmal hier melden. Aber im Prinzip kann man das gut aussitzen. Inkassos sind nicht besser als der Milchmann. Die haben 0 Sonderrechte. Wichtig sind nur Briefe von Gerichten.

Die Frage ist: kann KhoRe belegen, dass er/sie Vodafone von den zeitweiligen Zahlungsschwierigkeiten in Kenntnis gesetzt hat? Erfolgte das schriftlich oder per Telefon?

Es ist in der Tat so, dass wenn einem Gläubiger die finanzielle Notlage des Schuldners bekannt ist und er ihm noch Inkassogebühren aufhalst, der Gläubiger unrechtmäßig handelt.

Allerdings befindet sich in dem Fall hier der Schuldner in einer Ausbildung, erhält somit aller Wahrscheinlichkeit nach auch eine Ausbildungsvergütung und der Brief kam ja nach Gläubiger erst nach Antritt der Ausbildung.