Vollstreckungsbescheid. Gerichtsvollzieher morgen da?

7 Antworten

Nein, morgen steht der Gerichtsvollzieher nicht vor der Tür, der kündigt sich eh an.

Sorry, aber bevor ein Vollstreckungsbescheid kommt, kommt erstmal ein Mahnbescheid und dafür viele Mahnungen. Ganz klar hast du darauf nicht reagierst und jammerst nun mit "jung und keine Ahnung."

Ob die Kosten gerechtfertigt sind, kann ich so nicht sagen, die Kontoführungsgebühren sind mir aber schon gar nicht in der Höhe gerechtfertigt. Vereinbare Ratenzahlung und/oder such eine Schuldnerberatung auf.

die Kontoführungsgebühren sind mir aber schon gar nicht in der Höhe gerechtfertigt

Das sind gerade mal 9,50 €. Der Betrag von 124 € bezieht sich auf Inkassokosten, deren Höhe aber wohl wirklich nicht gerechtfertigt ist.

@PatrickLassan

Stimmt, habe es wohl nicht richtig gesehen. 124 Euro Inkassokosten scheinen mir auch nicht gerechtfertigt, aber das soll eine Schuldnerberatung klären.

@Jewi14

Sie sind jedenfalls in der Theorie begründbar (1,3 RVG-Gebühr bei einem Streitwert zwischen 500 und 1000€). Dass das Inkasso nichts anderes macht als einen rechtlich total überflüssigen Mahnbrief zu schicken, sind sie halt strittig und überzogen...

Das, was BFS hier fordert, ist die absolute Obergrenze dessen, was sie irgendwie begründen können. Sinn ergibt das nicht.

Wenn ich sage da kam vorher nichts, kam da vorher auch nichts, ich bin in ein anderes Bundesland gezogen, habe mich auch umgemeldet, aber außer dem Bescheid kam gar ncihts hier an.

@Lauraliii1994

Melderegisterauszug vom EInwohnermeldeamt ziehen und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen (§ 233 ZPO).

Wirst du dich wohl an einen Anwalt wenden müssen. Wenn der Gerichtsvollzieher einen Vollstreckungsbescheid hat, kannst du nichts machen.

Klar kein Geld, soll aber einen Anwalt einschalten und bezahlen. Kannst du mir den Sinn dahinter erklären?

Wenn jemand einschalten, dann wohl eher die Schuldnerberatung.

Zunächst einmal ist schlecht, wenn man keinen Nachweis darüber hat. Ich vermute, dass dir der Vollstreckungsbescheid von einem Gericht zugesandt wurde (gelber Umschlag)? Selbst wenn BFS dir das nun zugeschickt hat.

Besorge dir heute oder spätestens morgen eine Einwohnermeldeauskunft, die beweist, dass du nicht mehr dort gewohnt hast, wo laut Datum der Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid zugestellt worden sein sollen.

Dann erhebst du schriftlich per Einschreiben beim Mahngericht, von dem der Vollstreckungsbescheid stammt, Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid. Du schreibst nur ganz kurz, dass der Mahnbescheid nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde, da du umgezogen bist und dass du die Abgabe ans für dich nun zuständige Amtsgericht beantragst. Mehr nicht.

In der Folge ist dann BFS erst mal aus dem Spiel. Die werden trotzdem fleißig Briefe schreiben, dass du doch den Widerspruch zurücknehmen sollst. Lass dich nicht beirren. Schreibe nur ein "Schauen Sie in die Unterlagen. Vodafone hat den Vertrag nie erfüllen können. Alles andere klären wir vor Gericht."

Vodafone muss dann die Klage begründen. Daraufhin setzt du dich (ggf. mit Anwalt) zur Wehr. Du benennst deinen Freund als Zeugen wegen der Absprache mit Vodafone und wegen dem verschickten Kündigungsschreiben wegen nicht erfülltem Vertrag bzw. Vertragsbruch durch Vodafone. Der Knackpunkt ist, das so vernünftig rüberzubringen, dass vor Gericht das Ganze geglaubt wird und dann wird Vodafone die Klage auch verlieren.

Selbst wenn man dir das nicht glaubt: Es gibt ein einfaches Mittel vor Gericht: Bestreiten. "Ich bestreite, dass Vodafone jemals den Vertrag erfüllt hat." Wenn Vodafone das nicht nachweisen kann, fällt ein Großteil der 800€ Forderung sowieso weg. Fragwürdig wäre nur der Router. Somit kommst du unterm Strich mit deutlich weniger Kosten raus, wenn du dich wehrst, als hier gefordert werden.

P.S.: Inkassokosten sind sowieso blödsinnig. Vodafone braucht keine Hilfe eines Inkassobüros beim Schreiben von Mahnbriefchen. 32€ Mahnkosten sind Blödsinnig überzogen. Da dürfen maximal 2,50€ pro Mahnbrief gefordert werden. Zinsen bitte bei www.basiszins.de prüfen.

Ich würde hier noch ans Oberlandesgericht Hamm eine Beschwerde formulieren. Dass BFS vorsätzlich gegen das RVG verstößt und Gebühren verlangt, die verboten sind (Kontoführungskosten). Dass man deswegen beantragt, dem Inkasso die Lizenz zu entziehen, weil die hier im großen Stil bei zehntausenden Schuldnern zu Unrecht hunderttausende Euros an Schaden anrichten. Dabei erwähnen, dass der Geschäftsführer von BFS (Weinreich) den Rechtsausschuss des deutschen Bundestages angelogen hat, weil er behauptet hat, sein Unternehmen würde solche verbotenen Gebühren niemals fordern wollen. Die Beschwerde kostet nichts und ich würde sie hier auf jeden Fall einreichen.

Heute bekam ich einen Vollstreckungsbescheid der Firma BFS risk und collection GmbH.

Glückwunsch, also hast du den Mahnbescheid verpennt und den Kopf in den Sand gesteckt.

Bei der Kostenaufstellung sehe ich nämlich ein paar Dinge die so im streitigen Verfahren niemals durchgegangen wären.

  1. Kontoführungsgebühren --> VERBOTEN! Ein Inkassobüro ist keine Bank!
  2. Inkassokosten --> Erlaubt aber nicht durchsetzbar.
  3. Mahnkosten --> 10,- € bedeutet mind. 4 schriftliche Mahnungen, daher zu hoch angesetzt.
  4. Hauptforderung und Schadenersatz erschließt sich mir nicht ganz, wurde vorzeitig gekündigt, weil du in Beitragsrückstand warst?
Was ich mit Vodafone besprach und sofort den Vertrag wieder kündigte.

Kündigen oder widerrufen? Online oder im Laden abgeschlossen?

Mit Vodafone wurde abgesprochen das ich nichts zahle, da ich ja gar kein Internet nutzen konnte.

Dies liegt dir schriftlich vor?

kopie ist leider nicht mehr vorhanden

Postbeleg aber noch?


Ein Vollstreckungsbescheid ergeht nur, wenn man so dämlich war auf den Mahnbescheid nicht, oder nicht fristgerecht zu reagieren.

Du wirst nun Einspruch einlegen gegen den Vollstreckungsbescheid, dir einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht besorgen und dann einen Anwalt aufsuchen, bevor der letzte Zug abfährt.

diese firma hat dir eine mahnung geschickt ... und extrem überzogen mit "vollstreckungsbescheid" betitelt

erst wenn vom zuständigen amtsgericht ein "gelber brief" kommt wird es ernst