Inkasso Abzocke?!

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Moin,

weise das einfach "zu deiner Entlastung" zurück.

Natürlich nachweisbar.

Ohne weitere Begründung

Wenn tatsächlich kein Vertagsverältnis existierte, muss man auch keinen Vertrag usw. anfordern. Dann gibts nix zu begründen.

Man kann auch mangels Vollmacht zurückweisen.

Der Inkassonepper ist nämlich ohne Vollmacht gar nicht empfangsberechtigt.

in § 174 BGB heiß es:

".... ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt....."

Da steht nicht, dass er nur angeben soll er sei beauftragt.

Weiterhin würde § 410 BG BGB gelten.

Alleine deshalb bedient man Inkassoparasiten nicht.

Also NUR zur Entlastung zurückweisen uind fertig. - weiter nix, bis son gelber Brief von nem richtigen Gericht kommt. - auch wenn die X Mal Pamphlete schicken NICH reagieren.

Das gilt aber nur dann, wenn der Empfänger selbst, keine Vertrage usw. hat bzw. hatte.

Wenn es tatsächlich ne Verbindlichkeit gibt, zahste die reine Hauptforderung NUR an den richtigen Gläubiger.

Das Pamphlet des Inkassoparasiten ist unbeachtlich weil er ja nicht bevollmächtigt ist.

Einwurf Einschreiben und mit Fristsetzung einen gültigen Vertrag anfordern. Danach selbst wegen Betrug verklagen, was man dann schön teuer macht und sich einen Rechtsanwalt nimmt.

Die Kosten nebst dem Einschreiben werden dann erstattet.

Drecksvolk ... schon häufiger gelesen.

Ich würde allerdings gar nicht reagieren und auf eine rechtsgültige Mahnung warten und Widerspruch einlegen. Oft kommt nichts. Ohne Vertrag können die nämlich keine Ansprüche stellen.

mfg

nix fordern, - warum?

@Meinereiner67

noch einmal lesen.... schrieb ich doch das ich die auflaufen lassen würde.

mfg

Ich habe heute Mittag auch eine SMS bekommen. Wegen Rechtslagen soll ich dringend die Nummer 05246..... anrufen. Reagiere einfach nicht drauf. Die Nummer ist Abzocke.