Jobcenter will Bafög Antrag ?

3 Antworten

Die Sache ist ganz einfach !

Man kann nicht einfach freiwillig auf evtl. vorrangig zustehende Leistungen wie Bafög - verzichten, selbst wenn du einen Nebenjob hattest.

Bei einem Nebenjob gehe ich von max. 450 € Brutto = Netto aus, also lag dein anrechenbares Erwerbseinkommen bei 450 € Brutto nach § 11 b SGB - ll bei max. 280 €, wenn du dein Brutto = Netto ausgezahlt bekommen hast.

Mit diesen max. 280 € konntest du unmöglich deinen Grundbedarf nach dem SGB - ll decken, denn 2020 lag dieser ab 18 und unter 25 bei min. 345 € Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt + dein KDU - Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung = Warmmiete.

Bei angenommen 600 € KDU - und 3 Personen wären das jeweils zusätzlich 200 € KDU - Kopfanteil gewesen und dazu kam dann auch noch dein KK - Beitrag, auch wenn dieser im Bescheid nicht auftaucht.

Also lag dein Bedarf bei angenommen min. 545 € + KK - Beitrag !

Zu diesen max. 280 € anrechenbarem Erwerbseinkommen kam dann auch noch dein Kindergeld von min. 204 €, somit hättest du dann angenommen um die 484 € anrechenbares Gesamteinkommen gehabt und deshalb hat deine Mutter dann sehr wahrscheinlich auch keine Leistungen mehr bekommen, weil du mit diesem anrechenbarem Gesamteinkommen deinen eigenen Bedarf decken konntest, bis auf den KK - Beitrag.

Hier war dann dein Kindergeld das Problem und deshalb wird auch der Bafög - Antrag verlangt !

Denn durch dein anrechenbares Erwerbseinkommen + Bafög - hättest du sehr wahrscheinlich von deinem Kindergeld dann zur eigenen Bedarfsdeckung gar nichts mehr benötigt und dieses nicht mehr benötigte Kindergeld, wäre dann wieder zum Einkommen deiner Mutter geworden und entsprechend mindernd auf den Rest des Bedarfs der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angerechnet und das Jobcenter hätte somit Gelder eingespart.

kim04anime 
Fragesteller
 05.02.2021, 09:28

Erstmal danke für die Antwort, ich hab da leider irgendwie nie durchgeblickt, weil einem in der Schule sowas leider auch nicht beigebracht wird :/ Auf jedenfall heißt das also das Bafög wäre dann quasi nur zusätzlich für das Einkommen meiner Mutter gewesen, sodass es am Ende wieder ausgeglichen ist, weil ich auf meinen Betrag komme und meine Mutter durch das Bafög dann auch ? Wir waren in einer Bedarfsgemeinschaft und meine 4 Geschwister leben auch noch dort also waren zu 6. Ich bin ja allerdings mittlerweile wie gesagt ausgezogen von zuhause und habe 2 verschiedene Arbeitsstellen. Das Bafög müsste bzw könnte ich dann ja trotzdem nicht beantragen oder ? Weil ich ja keine Leistungen vom Jobcenter beziehen möchte, da ich selbst arbeite und mit meiner Miete etc vollkommen hinkomme.

LG

isomatte  05.02.2021, 11:33
@kim04anime

Das Bafög - wäre dein Einkommen gewesen und nur auf deinen eigenen Bedarf angerechnet, nur evtl. nicht mehr benötigtes Kindergeld wäre wieder zum Einkommen deiner Mutter geworden und auf den Rest der BG - angerechnet.

Wenn du jetzt nicht mehr bei deiner Mutter wohnst, kann es dem Jobcenter ja egal sein, ob du Bafög - beantragst oder deinen Lebensunterhalt durch anderes Einkommen bestreitest.

Rückwirkend für die Vergangenheit wirst du kein Bafög - mehr bekommen.

Wirst du über deine Mutter noch als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft betrachtet? Sprich, bezieht sie noch Leistungen für dich, also deinen Regelsatz? Wenn ja, müsste das geändert werden. Ansonsten will das Jobcenter eben, dass andere "Töpfe" für dich aufkommen, die eventuell sogar vor dem ALG2 stehen. Sprich, ALG2 gibts erst, wenn von diesen Töpfen der Antrag abgelehnt wurde. Ist bei recht vielen Sozialleistungen so.

kim04anime 
Fragesteller
 03.02.2021, 21:29

Die Leistungen, die sie für mich bekommen hätte zahlen die seit letzem Jahr Oktober schon nichtmehr, weil ich einen Nebenjob angefangen hatte und ich somit davon das Geld nehmen musste bzw. meine Mutter. Bin aber wie gesagt ausgezogen und wir haben für mich keine Leistungen mehr bekommen. Also war ich nur über die Versichert aber das bin ich ja jz auch nichtmehr deswegen verstehe ich das nicht. Aber danke für die schnelle Antwort:)

lg

HappyMe1984  03.02.2021, 21:34
@kim04anime

Dein Verdienst wurde mit deinem Regelsatz verrechnet. Das ist aber was anderes als "raus aus der Bedarfsgemeinschaft"! Von daher, schau mal auf den Bescheid deiner Mutter, inwiefern du dort berücksichtigt bist.

und bezieht deswegen Harz IV, da sie dadurch nicht arbeiten gehen kann

Sowas liest man häufig auf dieser Seite, und es ist ein Widerspruch in sich, da Menschen, die nicht erwerbsfähig sind, keinen Anspruch auf ALG 2 haben.

Währenddessen wollte das Jobcenter dann letztes Jahr, das ich Bafög beantrage bzw hat mir einen Antrag dafür geschickt.

Natürlich, da BAföG eine vor ALG 2 vorranginge Leistung ist. Ob Du diese beantragen willst oder ob nicht, spielt dabei keine Rolle.

Kann mir das bitte jemand erklären und mir sagen was ich tun kann, um nichtsmehr mit denen zutun zu haben?

Sofern Du unter 25 Jahren alt bist und noch bei der Mutter lebst, bildest Du mit dieser automatisch eine Bedarfsgemeinschaft.

Der Bedarfsgemeinschaft entfallen kannst Du nur durch einen Auszug (aus eigenen finanziellen Mitteln), sofern Du volljährig bist, oder durch ein entsprechendes Einkommen oder durch Vollendung des 25. Lebensjahres.

Achtung: wenn Du zu Hause ausziehst, bekommt Deine Mutter Deinen Mietanteil nicht mehr für Dich und muß ggf. umziehen.

kim04anime 
Fragesteller
 05.02.2021, 09:32

Also ich bin wie gesagt ausgezogen und habe mit meinen 2 Arbeitsstellen genug Einkommen um für mich selbst zu sorgen. Die Miete zahlt das Jobcenter nichtmehr das geht ab sofort über den Unterhalt. Deswegen wäre Bzw ist das nicht das Problem. Ich war nur verwirrt, weil ich das Bafög ja quasi schon viel früher hätte beantragen müssen/ können und die aber erst kurz vor meinem Abschluss damit kamen, was ich nicht verstanden habe. Aber danke für die Antwort

Agamemnon712  05.02.2021, 11:01
@kim04anime

Ich hatte überlesen, daß Du nicht mehr zu Hause lebst.

Wenn Du kein ALG 2 mehr beziehst, brauchst Du aus meiner Sicht auch keinen BAföG-Antrag mehr zu stellen. Es sei denn, Du willst und hast Anspruch.

Zu etwaigem rückwirkenden BAföG-Anspruch und etwaiger Aufrechnung des Jobcenters kann ich nichts schreiben.